VwV Zeugnismuster
INHALT
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung von Zeugnissen und Halbjahresinformationen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges sowie zur Gestaltung von Abschlusszeugnissen der Sekundarstufe I für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (VwV Zeugnismuster)
- Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung von Zeugnissen und Halbjahresinformationen an allgemeinbildenden Schulen und Schulen des zweiten Bildungsweges sowie zur Gestaltung von Abschlusszeugnissen der Sekundarstufe I für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (VwV Zeugnismuster)
- [geändert durch VwV vom 11. Oktober 2023 (MBl. SMK S. 176) mit Wirkung ab 3. November 2023]
- I. Geltungsbereich
- II. Grundschule
- III. Förderschule
- IV. Oberschule einschließlich Oberschule+
- V. Gymnasium
- VI. Gemeinschaftsschule
- VII. Abendoberschule
- VIII. Abendgymnasium
- IX. Kolleg
- X. Zeugnisse an sorbischen Schulen
- XI. Zeugnisse gemäß §§ 13 und 17 der Prüfungsverordnung Waldorfschulen
- XII. Formvorschriften
- XIII. Inkrafttreten und Außerkrafttreten
- Anlagen
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