POSoz-DRV-MD
INHALT
Verordnung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen im Ausbildungsberuf zur Sozialversicherungsfachangestellten und zum Sozialversicherungsfachangestellten (POSoz-DRV-MD)
- Verordnung der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen im Ausbildungsberuf zur Sozialversicherungsfachangestellten und zum Sozialversicherungsfachangestellten (POSoz-DRV-MD)
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt: Geltungsbereich, Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Errichtung
- § 3 Zusammensetzung und Berufung von Prüfungsausschüssen
- § 3a Prüferdelegationen
- § 4 Ausschluss von der Mitwirkung
- § 5 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
- § 6 Geschäftsführung
- § 7 Verschwiegenheit
- Zweiter Abschnitt: Vorbereitung der Prüfung
- § 8 Prüfungstermine
- § 9 Zulassungsvoraussetzungen für die Abschluss- und Umschulungsprüfung
- § 10 Zulassungsvoraussetzungen in besonderen Fällen
- § 11 Zulassung zur Prüfung
- § 12 Entscheidung über die Zulassung
- Dritter Abschnitt: Durchführung der Prüfung
- § 13 Zuordnung der Prüfungsbewerber
- § 14 Prüfungsgegenstand
- § 15 Gegenstand und Gliederung der Prüfung in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
- § 16 Gegenstand und Gliederung der Prüfung in der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung
- § 17 Gegenstand und Gliederung der Prüfung in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung
- § 18 Besondere Verhältnisse behinderter Menschen
- § 19 Befreiung von vergleichbaren Prüfungsbestandteilen bei der Umschulungsprüfung
- § 20 Prüfungsaufgaben
- § 21 Nichtöffentlichkeit
- § 22 Leitung, Aufsicht und Niederschrift
- § 23 Ausweispflicht und Belehrung
- § 24 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 25 Rücktritt, Nichtteilnahme
- Vierter Abschnitt: Bewertung, Feststellung und Beurkundung des Prüfungsergebnisses
- § 26 Bewertungsschlüssel
- § 27 Bewertungsverfahren, Feststellung der Prüfungsergebnisse
- § 28 Ergebnisniederschrift
- § 29 Teilnahme an der mündlichen Prüfung
- § 30 Ergänzungsprüfung
- § 31 Feststellung des Prüfungsergebnisses
- § 32 Prüfungszeugnis
- § 33 Bescheid über nicht bestandene Prüfung
- Fünfter Abschnitt: Wiederholungsprüfung
- § 34 Wiederholungsprüfung
- Sechster Abschnitt: Schlussbestimmungen
- § 35 Rechtsbehelfsbelehrung
- § 36 Prüfungsunterlagen
- § 37 Übergangsregelungen
- § 38 Inkrafttreten
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