Ergänzende Richtlinien nach § 64 der Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA); Richtlinien zum Geheimschutz von Verschlusssachen (VS) beim Einsatz von Informationstechnik
INHALT
Ergänzende Richtlinien nach § 64 der Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA); Richtlinien zum Geheimschutz von Verschlusssachen (VS) beim Einsatz von Informationstechnik
- Ergänzende Richtlinien nach § 64 der Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA); Richtlinien zum Geheimschutz von Verschlusssachen (VS) beim Einsatz von Informationstechnik
- Ergänzende Richtlinien nach § 64 der Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung/VSA); Richtlinien zum Geheimschutz von Verschlusssachen (VS) beim Einsatz von Informationstechnik
- Abschnitt 1 VSA-ErgRdErl - 1.Zweck und Anwendungsbereich
- Abschnitt 2 VSA-ErgRdErl - 2. Verantwortlichkeit der oder des Geheimschutzbeauftragten
- Abschnitt 3 VSA-ErgRdErl - 3. Beschaffung von IT
- Abschnitt 4 VSA-ErgRdErl - 4. Zugang zu IT-Systemen
- Abschnitt 5 VSA-ErgRdErl - 5. Abstrahlsicherheit
- Abschnitt 6 VSA-ErgRdErl - 6. Speicherung
- Abschnitt 7 VSA-ErgRdErl - 7. Übertragung
- Abschnitt 8 VSA-ErgRdErl - 8. Internet
- Abschnitt 9 VSA-ErgRdErl - 9. Freigabe von IT für VS
- Abschnitt 10 VSA-ErgRdErl - 10. Behandlung von VS mit dem Warnvermerk "KRYPTO"
- Abschnitt 11 VSA-ErgRdErl - 11. Sonderregelungen für das NLfV
- Abschnitt 12 VSA-ErgRdErl - 12. Schlussbestimmung
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