Durchführungsbestimmungen zur Juristenausbildung in der öffentlichen Verwaltung
INHALT
Durchführungsbestimmungen zur Juristenausbildung in der öffentlichen Verwaltung
- Durchführungsbestimmungen zur Juristenausbildung in der öffentlichen Verwaltung
- Durchführungsbestimmungen zur Juristenausbildung in der öffentlichen Verwaltung
- Abschnitt 1 JAöVwDRdErl - Allgemeines
- Abschnitt 2 JAöVwDRdErl - Ausbildung in der dritten Pflichtstation bei einer Verwaltungsbehörde
- Abschnitt 3 JAöVwDRdErl - Ausbildung in der Wahlstation
- Abschnitt 4 JAöVwDRdErl - Ausbildung in den Arbeitsgemeinschaften
- Abschnitt 5 JAöVwDRdErl - Organisation der Ausbildung
- Abschnitt 6 JAöVwDRdErl - Ausbildungszeugnisse
- Abschnitt 7 JAöVwDRdErl - Schlussbestimmungen
- Anlage 1 JAöVwDRdErl - Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUV)
- Anlage 2 JAöVwDRdErl - Ausbildungsnachweis ( § 34 NJAVO )
- Anlage 3 JAöVwDRdErl - Ausbildungsplan für die Arbeitsgemeinschaften im öffentlichen Recht - Dritte Pflichtstation -
- Anlage 4 JAöVwDRdErl - Zeugnis
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