Verordnung über die Erstattung der Auslagen der Mitglieder des Landeselternrats, des Landesschülerrats und des Landesschulbeirats sowie die Gewährung von Sitzungsgeldern 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Erstattung der Auslagen der Mitglieder des Landeselternrats, des Landesschülerrats und des Landesschulbeirats sowie die Gewährung von Sitzungsgeldern
- Verordnung über die Erstattung der Auslagen der Mitglieder des Landeselternrats, des Landesschülerrats und des Landesschulbeirats sowie die Gewährung von Sitzungsgeldern
- Verordnung über die Erstattung der Auslagen der Mitglieder des Landeselternrats, des Landesschülerrats und des Landesschulbeirats sowie die Gewährung von Sitzungsgeldern
- § 1 SchulAuslVO - Erstattung der Auslagen für Reisen
- § 2 SchulAuslVO - Gewährung von Sitzungsgeldern
- § 3 SchulAuslVO - In-Kraft-Treten