AzubiWahlVO-MJ
INHALT
Verordnung über die Wahlberechtigung von Auszubildenden zu den Personalvertretungen im Geschäftsbereich des Justizministeriums (AzubiWahlVO-MJ)
- Verordnung über die Wahlberechtigung von Auszubildenden zu den Personalvertretungen im Geschäftsbereich des Justizministeriums (AzubiWahlVO-MJ)
- Verordnung über die Wahlberechtigung von Auszubildenden zu den Personalvertretungen im Geschäftsbereich des Justizministeriums (AzubiWahlVO-MJ)
- § 1 AzubiWahlVO-MJ
- § 2 AzubiWahlVO-MJ
Feedback