Verordnung über die Zuständigkeit für die Erhebung der Kosten der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt
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Verordnung über die Zuständigkeit für die Erhebung der Kosten der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt
- Verordnung über die Zuständigkeit für die Erhebung der Kosten der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt
- Verordnung über die Zuständigkeit für die Erhebung der Kosten der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt
- § 1 PsychKHUKoZustV
- § 2 PsychKHUKoZustV
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