Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
- Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
- Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
- § 1 GSTrBefrV - Befreiung
- § 2 GSTrBefrV - Übergangsregelungen
- § 3 GSTrBefrV - Inkrafttreten