GefKostVO
INHALT
Verordnung über die Kostenbeteiligung der Gefangenen (GefKostVO)
- Verordnung über die Kostenbeteiligung der Gefangenen (GefKostVO)
- Verordnung über die Kostenbeteiligung der Gefangenen (GefKostVO)
- § 1 GefKostVO - Grundsatz
- § 2 GefKostVO - Entstehen des Anspruchs auf Kostenbeiträge
- § 3 GefKostVO - Absehen von der Erhebung von Kostenbeiträgen
- § 4 GefKostVO - Kostenbeiträge für medizinische Leistungen
- § 5 GefKostVO - Kostenbeiträge für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen
- § 6 GefKostVO - Kostenbeiträge für die ärztliche Behandlung zur sozialen Eingliederung
- § 7 GefKostVO - Kostenbeiträge für Lockerungen
- § 8 GefKostVO - Kostenbeiträge bei eingebrachten Sachen
- § 9 GefKostVO - Kostenbeiträge für die Überlassung von Elektrogeräten
- § 10 GefKostVO - Kostenbeiträge für die Stromversorgung von Elektrogeräten
- § 11 GefKostVO - Kostenbeiträge für das Bereitstellen eines Kabel- oder Satellitenfernsehanschlusses
- § 12 GefKostVO - Kostenbeiträge für andere Leistungen
- § 13 GefKostVO - Übergangsbestimmungen
- § 14 GefKostVO - Frühere Gefangene, Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung
- § 15 GefKostVO - Inkrafttreten
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