Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb ein...
INHALT
Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
- Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 des Handelsgesetzbuchs zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder
- § 1 RegPortalS - Gegenstand und Ziele des Registerportals
- § 2 RegPortalS - Bestimmung des elektronischen Auskunftssystems
- § 3 RegPortalS - Bestimmung des elektronischen Bekanntmachungssystems
- § 4 RegPortalS - Zentrale Anmeldung zum elektronischen Abrufverfahren des Landes
- § 5 RegPortalS - Zentrale Erfassung von Gebührentatbeständen
- § 6 RegPortalS - Protokollierung der Abrufe
- § 7 RegPortalS - Zentrale Erhebung und Vollstreckung von Gebühren
- § 8 RegPortalS - Einsatz von elektronischen Bezahlsystemen und Lastschriftverfahren
- § 9 RegPortalS - Auskehrung der Einnahmen
- § 10 RegPortalS - Vereinsregister
- § 11 RegPortalS - Kosten
- § 12 RegPortalS - Betrieb des Registerportals
- § 13 RegPortalS - Inkrafttreten und Kündigung
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