Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter...
INHALT
Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Art. 1 UN-AFoltÜbkFP-StV - Einrichtung der Kommission zur Verhütung von Folter
- Art. 2 UN-AFoltÜbkFP-StV - Aufgaben und Befugnisse
- Art. 3 UN-AFoltÜbkFP-StV - Vertraulichkeit
- Art. 4 UN-AFoltÜbkFP-StV - Mitglieder
- Art. 5 UN-AFoltÜbkFP-StV - Sekretariat
- Art. 6 UN-AFoltÜbkFP-StV - Sitz
- Art. 7 UN-AFoltÜbkFP-StV - Arbeitsweise und Geschäftsordnung
- Art. 8 UN-AFoltÜbkFP-StV - Zusammenarbeit
- Art. 9 UN-AFoltÜbkFP-StV - Finanzierung
- Art. 10 UN-AFoltÜbkFP-StV - Geltungsdauer, Kündigung
- Art. 11 UN-AFoltÜbkFP-StV - Inkrafttreten
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