NAbgG
INHALT
Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
- Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz - NAbgG)
- §§ 1 - 5, Erster Teil - Rechtsstellung der Abgeordneten
- § 1 NAbgG - Erwerb und Verlust des Mandats
- § 2 NAbgG - Schutz der freien Mandatsausübung
- § 3 NAbgG - Wahlvorbereitungsurlaub
- § 4 NAbgG - Berufs- und Betriebszeiten
- § 5 NAbgG - Unvereinbarkeit
- §§ 6 - 15, Zweiter Teil - Entschädigung der Abgeordneten
- § 6 NAbgG - Grundentschädigung
- § 7 NAbgG - Aufwandsentschädigungen
- § 8 NAbgG - Reisekostenentschädigung, Allgemeines
- § 9 NAbgG - Entschädigungspflichtige Fraktionssitzungen
- § 10 NAbgG - Fahrkosten
- § 11 NAbgG - Tagegeld
- § 12 NAbgG - Übernachtungsgeld
- § 13 NAbgG - Leistungen für Krankheits-, Pflege- und Notfälle
- § 14 NAbgG - Wegfall und Kürzung der Entschädigungen
- § 15 NAbgG
- §§ 16 - 24, Dritter Teil - Entschädigung der früheren Abgeordneten und der Hinterbliebenen
- § 16 NAbgG - Übergangsgeld
- § 17 NAbgG - Kürzung und Wegfall des Übergangsgeldes
- § 18 NAbgG - Voraussetzungen der Altersentschädigung
- § 19 NAbgG - Zahlung der Altersentschädigung
- § 20 NAbgG - Höhe der Altersentschädigung
- § 20a NAbgG - Altersentschädigung bei Gesundheitsschäden
- § 21 NAbgG - Versorgungsabfindung
- § 22 NAbgG - Leistungen im Todesfall
- § 23 NAbgG - Witwen- und Waisenentschädigung
- § 23a NAbgG - Versorgungsausgleich
- § 24 NAbgG - Leistungen für Krankheits-, Pflege- und Notfälle, Unterstützungen
- §§ 25 - 29, Vierter Teil - Ergänzende Vorschriften
- § 25 NAbgG - Überprüfung der Entschädigungen
- § 26 NAbgG
- § 27 NAbgG - Sicherung der Unabhängigkeit der Abgeordneten
- § 27a NAbgG - Verhaltensregeln
- § 27b NAbgG - Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
- § 28 NAbgG - Professoren
- § 29 NAbgG - Mitglieder der Volksvertretungen anderer Länder
- §§ 30 - 33d, Fünfter Teil - Rechtsstellung und Finanzierung der Fraktionen
- § 30 NAbgG - Fraktionen
- § 31 NAbgG - Zuschüsse an Fraktionen zur Deckung des allgemeinen Bedarfs
- § 32 NAbgG - Weitere Leistungen an Fraktionen
- § 33 NAbgG - Buchführung
- § 33a NAbgG - Rechnungslegung der Fraktionen
- § 33b NAbgG - Veröffentlichung
- § 33c NAbgG - Rückgewähr
- § 33d NAbgG - Rechnungsprüfung
- §§ 34 - 39, Sechster Teil - Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 34 NAbgG
- § 35 NAbgG
- § 36 NAbgG - Übergangsvorschriften für die Entschädigung der früheren Abgeordneten und der Hinterbliebenen
- § 36a NAbgG - Übergangsvorschriften zu den geänderten Alters-, Witwen- und Waisenentschädigungen
- § 36b NAbgG - Übergangsvorschrift für das Zusammentreffen von Ansprüchen überlebender Ehegatten und überlebender Lebenspartner
- § 37 NAbgG - Übergangsvorschriften für Abgeordnete aus dem öffentlichen Dienst
- § 38 NAbgG - Besteuerung
- § 39 NAbgG - In-Kraft-Treten (1)
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