Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung i... (811.18)
INHALT
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
- Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege
- 1. Zuständigkeiten
- § 1 Zuständige Departemente
- 2. Ausbildungsverpflichtung und Beiträge für
- § 2 Ausbildungspflicht
- § 3 Standardwerte
- 1. Personen, die in Aufwachräumen, auf Intensivstationen oder
- 2. Bildungsverantwortliche im Rahmen des betreffenden Bil -
- 3. Forschende ohne Bezug zu Patienten und Patientinnen.
- § 4 Gewichtungsfaktor
- § 5 Abgeltung
- § 6 Festlegung der Ausbildungsleistungen (Soll-Wert)
- 1. Anzahl Stunden, welche für die Erbringung von Leistungen
- 2. Standardwert gemäss § 3 Absatz 3;
- 3. Gewichtungsfaktor gemäss § 4;
- 4. massgeblicher Wert entsprechend der Normverteilung gemäss
- 1. Anzahl VZÄ im Bereich der Pflege und Betreuung;
- 2. Standard gemäss § 3 Absatz 4;
- 3. Gewichtungsfaktor gemäss § 4;
- 4. massgeblicher Wert entsprechend der Normverteilung gemäss
- 1. Anzahl VZÄ gemäss Richtstellenplan;
- 2. Standard gemäss § 3 Absatz 5;
- 3. Gewichtungsfaktor gemäss § 4;
- 4. massgeblicher Wert entsprechend der Normverteilung gemäss
- § 7 Meldung der erbrachten Ausbildungsleistungen (Ist-Wert)
- § 8 Ausgleichszahlung
- § 9 Mitwirkungspflichten
- § 10 Veröffentlichung von Ausbildungsdaten und -leistungen
- 3. Ausbildungsbeiträge
- § 11 Beginn, Unterbruch und Ende der Beitragsberechtigung
- § 12 Wohnsitzwechsel
- § 13 Beitragshöhe
- § 14 Gesuchseinreichung
- § 15 Beitragsverfügung und Auszahlung
- § 16 Nachweis der Berufstätigkeit
- § 17 Rückerstattung
- 4. Schlussbestimmungen
- § 18 Befristung
- § 19 Übergangsbestimmungen
- 5.4
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