Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Nordatlantikvertrags-Or... (0.192.122.56)
INHALT
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) zur Regelung des rechtlichen Status des NATO-Büros in der Schweiz
- Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) zur Regelung des rechtlichen Status des NATO-Büros in der Schweiz
- Art. 1 Begriffsbestimmungen
- I. Statut, Funktion, Vorrechte und Immunitäten der Organisation und des Büros
- Art. 2 Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit
- Art. 3 Unabhängigkeit und Handlungsfreiheit
- Art. 4 Unverletzbarkeit der Räumlichkeiten
- Art. 5 Unverletzbarkeit der Archive, Dokumente und Korrespondenz
- Art. 6 Immunität von der Gerichtsbarkeit und anderen Massnahmen
- Art. 7 Veröffentlichungen und Mitteilungen
- Art. 8 Steuerliche Behandlung
- Art. 9 Zollbehandlung
- Art. 10 Freie Verfügung über Geldmittel
- Art. 11 Soziale Sicherheit
- II. Vorrechte und Immunitäten der in amtlicher Eigenschaft vom Büro in der Schweiz berufenen Personen
- Art. 12 Vorrechte und Immunitäten der Vertreter der Organisation
- Art. 13 Vorrechte und Immunitäten des Chefs des Büros und der hohen Beamten des Büros
- Art. 14 Vorrechte und Immunitäten der übrigen Beamten des Büros
- Art. 15 Vorrechte und Immunitäten der Beamten mit schweizerischer Staatsangehörigkeit
- Art. 16 Soziale Sicherheit der Beamten des Büros
- Art. 17 Ausnahmen von der Immunität von der Gerichtsbarkeit
- Art. 18 Gegenstand der Immunitäten
- Art. 19 Einreise, Aufenthalt und Ausreise
- Art. 20 Legitimationskarte
- Art. 21 Verhinderung von Missbrauch
- Art. 22 Streitigkeiten privater Art
- III. Nichtverantwortlichkeit und Sicherheit der Schweiz
- Art. 23 Nichtverantwortlichkeit der Schweiz
- Art. 24 Sicherheit der Schweiz
- IV. Schlussbestimmungen
- Art. 25 Vollzug des Abkommens durch die Schweiz
- Art. 26 Beilegung von Streitigkeiten
- Art. 27 Änderung des Abkommens
- Art. 28 Kündigung des Abkommens
- Art. 29 Inkrafttreten
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