Verordnung des EDI über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit ... (817.023.21)
INHALT
Verordnung des EDI über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Bedarfsgegenständeverordnung)
- Verordnung des EDI über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (Bedarfsgegenständeverordnung)
- 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Begriffe
- 2. Abschnitt: Kennzeichnung
- Art. 3
- 3. Abschnitt: Qualitätssicherung
- Art. 4 Gute Herstellungspraxis
- Art. 5 Qualitätssicherungssystem
- Art. 6 Qualitätskontrollsystem
- Art. 7 Unterlagen
- 4. Abschnitt: Bedarfsgegenstände aus Metall oder Metalllegierungen
- Art. 8 Allgemeine Anforderungen
- Art. 9 Spezifische Anforderungen
- 5. Abschnitt: Bedarfsgegenstände aus Kunststoff
- Art. 10 Begriffe
- Art. 11 Zulässige Stoffe und Voraussetzungen für ihre Verwendung
- Art. 12 Gesamtmigrationsgrenzwert
- Art. 13 Spezifische Migrationsgrenzwerte
- Art. 14 Spezifische Anforderungen an Kunststoffschichten, die nicht unmittelbar mit Lebensmitteln in Berührung kommen
- Art. 15 Konformitätserklärung
- Art. 16 Unterlagen
- 6. Abschnitt: Bedarfsgegenstände aus recyceltem Kunststoff
- Art. 17 Begriffe
- Art. 18 Bewilligungsgesuch für Recyclingverfahren
- Art. 19 Bewilligung von Recyclingverfahren
- Art. 20 ¹⁶ Konformitätserklärung und Dokumentation
- 7. Abschnitt: Bedarfsgegenstände aus Zellglasfolien
- Art. 21 Geltungsbereich
- Art. 22 Begriff
- Art. 23 Bedruckte Seite von Zellglasfolien
- Art. 24 Zulässige Stoffe
- Art. 25 Konformitätserklärung
- 8. Abschnitt: Bedarfsgegenstände aus Keramik, Glas, Email und ähnlichen Materialien
- Art. 26
- 9. Abschnitt: Bedarfsgegenstände aus Papier und Karton
- Art. 27 ²¹
- 10. Abschnitt: Paraffine, Wachse und Farbstoffe
- Art. 28 Paraffine und Wachse
- Art. 29 Farbstoffe
- 11. Abschnitt: Bedarfsgegenstände aus Silikon
- Art. 30 Geltungsbereich
- Art. 31 Begriff
- Art. 32 Zulässige Stoffe
- 12. Abschnitt: Druckfarben
- Art. 33 Geltungsbereich
- Art. 34 Begriff
- Art. 35 ²⁶ Zulässige Stoffe
- Art. 35 a ²⁸ Konformitätserklärung
- Art. 35 b ²⁹ Unterlagen für das Ausstellen der Konformitätserklärung
- 13. Abschnitt: Aktive und intelligente Bedarfsgegenstände
- Art. 36 Begriffe
- Art. 37 Anforderungen an aktive Bedarfsgegenstände
- Art. 38 Kennzeichnung
- Art. 39 Konformitätserklärung
- Art. 40 Unterlagen
- 13 a . Abschnitt: ³³ Lacke und Beschichtungen
- Art. 40 a Begriff
- Art. 40 b Anforderungen
- 14. Abschnitt: Aktualisierung der Anhänge
- Art. 41
- 15. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 42 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 43 Übergangsbestimmungen
- Art. 43 a ³⁶ Übergangsbestimmungen zur Änderung vom 23. Oktober 2019
- Art. 43 b ³⁷ Übergangsbestimmung zur Änderung vom 8. Dezember 2023
- Art. 44 Inkrafttreten
- Anhang 1
- Symbol zur Bezeichnung des Verwendungszwecks entsprechend gekennzeichneter Bedarfsgegenstände
- [Bild bitte in Originalquelle ansehen]
- Anhang 2 ³⁸
- Liste der zulässigen Stoffe für die Herstellung von Kunststoffschichten für Bedarfsgegenstände aus Kunststoff und Anforderungen an diese Stoffe ³⁹
- Anhang 3 ⁴⁰
- Konformitätserklärung für Bedarfsgegenstände aus Kunststoff
- Anhang 4 ⁴²
- Bestimmungen über die Bewertung der Einhaltung der Migrationsgrenzwerte bei Bedarfsgegenständen aus Kunststoff
- 1 Lebensmittelsimulanzien
- 1.1 Liste der Lebensmittelsimulanzien
- 1.2 Allgemeine Zuordnung von Lebensmittelsimulanzien zu Lebensmitteln
- 1.3 Spezifische Zuordnung von Lebensmittelsimulanzien zu Lebensmitteln im Hinblick auf die Prüfung von Bedarfsgegenständen, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung sind, auf Migration
- 1.4 Zuordnung der Lebensmittelsimulanzien zur Prüfung der Gesamtmigration
- 1.5 Allgemeine Ausnahmeregelung für die Zuordnung von Lebensmittelsimulanzien
- 2 Konformitätsprüfung
- 2.1 Berechnung der Ergebnisse von Migrationsprüfungen
- 2.2 Bestimmungen über die Bewertung der Einhaltung der Migrationsgrenzwerte
- 2.3 Prüfung auf Gesamtmigration
- 2.3.1 Standardprüfungsbedingungen
- 2.3.2 Ersatzprüfung für OM 7 mit Lebensmittelsimulanz D2
- 2.3.3 Konformitätsprüfung
- 2.3.3.1 Einwegbedarfsgegenstände
- 2.3.3.2 Mehrwegbedarfsgegenstände
- 2.3.4 Screeningverfahren
- 2.3.4.1 Restgehalt
- 2.3.4.2 Ersatz für Lebensmittelsimulanzien
- 2.4 Spezifische Migration
- 2.4.1 Prüfung von Bedarfsgegenständen, die bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind, auf spezifische Migration
- 2.4.1.1 Probenvorbereitung
- 2.4.1.2 Prüfungsbedingungen
- 2.4.1.3 Analyse der migrierten Stoffe
- 2.4.1.4 Berücksichtigung von Stoffen aus anderen Quellen
- 2.4.2 Prüfung von Bedarfsgegenständen, die noch nicht mit Lebensmitteln in Berührung sind, auf spezifische Migration
- 2.4.2.1 Prüfungsmethode
- 2.4.2.1.1Probenvorbereitung
- 2.4.2.1.2Wahl des Lebensmittelsimulans
- 2.4.2.1.3Kontaktbedingungen bei Verwendung von Lebensmittelsimulanzien
- 2.4.2.1.4Besondere Bedingungen für eine Kontaktdauer von mehr als 30 Tagen bei Raumtemperatur oder darunter
- 2.4.2.1.5Besondere Bedingungen für Kombinationen von Kontaktdauer und -temperatur
- 2.4.2.1.6Mehrweggegenstände
- 2.4.2.1.7Analyse der migrierenden Stoffe
- 2.4.2.1.8Konformitätsprüfung durch den Restgehalt je mit Lebensmitteln in Kontakt stehender Fläche (QMA)
- 2.4.2.2 Screeningverfahren
- 2.4.2.2.1Ersetzung der spezifischen Migration durch die Gesamtmigration
- 2.4.2.2.2Restgehalt
- 2.4.2.2.3Migrationsmodellberechnung
- 2.4.2.2.4Ersatz für Lebensmittelsimulanzien
- 2.4.2.2.5Einzige Prüfung im Falle aufeinanderfolgender Kombinationen von Kontaktdauer und -temperatur
- 2.5 Korrekturfaktoren, die beim Vergleich der Ergebnisse der Migrationsprüfung mit den Migrationsgrenzwerten angewandt werden
- 2.5.1 Korrektur der spezifischen Migration in Lebensmitteln mit einem Fettgehalt von mehr als 20 % durch den Fettreduktionsfaktor (FRF)
- Anhang 5
- Qualitätssicherungssystem für die Recyclingverfahren für Kunststoffe, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
- Anhang 6
- Liste der zulässigen Stoffe für die Herstellung von Zellglasfolien und Anforderungen an diese Stoffe
- Anhang 7
- Liste der zulässigen Stoffe für die Herstellung von beschichteten Zellglasfolien mit einer aus Zellulose gewonnenen Beschichtung und Anforderungen an diese Stoffe
- Anhang 8 ⁴⁷
- Grenzwerte für die Abgabe von Blei und Cadmium aus Bedarfsgegenständen aus Keramik, Glas, Email und ähnlichen Materialien
- Anhang 8a ⁴⁹
- Konformitätserklärung für Bedarfsgegenstände aus Keramik
- Anhang 9 ⁵⁰
- Liste der zulässigen Stoffe für die Herstellung von Bedarfsgegenständen aus Silikon und Anforderungen an diese Stoffe ⁵¹
- Anhang 10 ⁵²
- Liste der zulässigen Stoffe für die Herstellung von Druckfarben und Anforderungen an diese Stoffe ⁵³
- Anhang 11
- Symbol «NICHT ESSBAR»
- Anhang 12
- Konformitätserklärung für aktive und intelligente Bedarfsgegenstände
- Anhang 13 ⁵⁴
- Besondere Anforderungen für Lacke und Beschichtungen
- 1. BADGE, BFDGE und NOGE
- 2. 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan (BPA)
- Anhang 14 ⁵⁶
- Konformitätserklärung für Lacke und Beschichtungen
- Anhang 15 ⁵⁷
- Konformitätserklärung für Druckfarben
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