WpIG
INHALT
Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG)
- Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (Wertpapierinstitutsgesetz - WpIG)
- Inhaltsübersicht
- Kapitel 1
- Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 2a Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- § 3 Ausnahmen
- § 4 Gesetzlicher Aufsichtsrahmen für Große Wertpapierinstitute
- Abschnitt 2
- Aufgaben und grundlegende Befugnisse der Bundesanstalt
- § 5 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt
- § 6 Sofortige Vollziehbarkeit
- § 7 Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
- § 8 Befugnis zur Erstreckung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 auf bestimmte Wertpapierinstitute
- Abschnitt 3
- Zusammenarbeit der Bundesanstalt mit anderen Stellen
- § 9 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- § 10 Zusammenarbeit innerhalb des Europäischen Systems der Finanzaufsicht
- § 11 Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden und Stellen
- § 12 Verschwiegenheitspflicht
- Abschnitt 4
- Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung bei Wertpapierinstituten; Form der einzureichenden Dokumente
- § 13 Hinweisgebersystem und Aufzeichnungsverpflichtung
- § 14 Kommunikation mit Bundesanstalt und Deutscher Bundesbank; Verordnungsermächtigung
- Kapitel 2
- Erlaubnis; Geschäftsleiter; Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan; Inhaber bedeutender Beteiligungen
- Abschnitt 1
- Erlaubnis
- § 15 Erlaubnis für das Erbringen von Wertpapierdienstleistungen und -nebendienstleistungen
- § 16 Erlaubnisverfahren und Bekanntmachung
- § 17 Anfangskapital
- § 18 Versagung der Erlaubnis
- § 19 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- Abschnitt 2
- Geschäftsleiter und Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
- § 20 Geschäftsleiter
- § 21 Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
- § 22 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
- § 23 Tätigkeitsverbote für natürliche Personen, die nicht Geschäftsleiter sind
- Abschnitt 3
- Inhaber bedeutender Beteiligungen
- § 24 Anzeige
- § 25 Beurteilungszeitraum
- § 26 Beurteilungskriterien und Untersagung
- § 27 Untersagung der Stimmrechtsausübung und Weisungsrecht
- Abschnitt 4
- Vertraglich gebundene Vermittler, Bezeichnungsschutz und Registervorschriften
- § 28 Verpflichtungen von Wertpapierinstituten bei der Bestellung vertraglich gebundener Vermittler
- § 29 Bezeichnungsschutz
- § 30 Registervorschriften
- Kapitel 3
- Informationen über die zuständigen Sicherungseinrichtungen
- § 31 Information über die Sicherungseinrichtung
- § 32 Information der Kunden über das Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung
- Kapitel 4
- Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- § 33 Interne Sicherungsmaßnahmen
- § 34 Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
- § 35 Verstärkte Sorgfaltspflichten
- § 36 Geldwäscherechtliche Pflichten für Investmentholdinggesellschaften
- § 37 Verbotene Geschäfte
- Kapitel 5
- Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten; Solvenzaufsicht
- Abschnitt 1
- Grundlagen der Solvenzaufsicht
- § 38 Anwendungsbereich
- § 39 Internes Kapital und liquide Mittel
- § 40 Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
- § 41 Interne Unternehmensführung
- § 42 Länderspezifische Berichterstattung
- § 43 Aufgaben der Geschäftsleiter im Rahmen des Risikomanagements
- § 44 Funktion des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans im Rahmen des Risikomanagements; Ausschussbildung
- § 45 Risikosteuerung
- § 46 Vergütungssystem; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 2
- Aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess
- § 47 Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
- § 48 Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Modelle
- Abschnitt 3
- Besondere Befugnisse der Bundesanstalt bei der laufenden Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
- § 49 Besondere Aufsichtsbefugnisse
- § 50 Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
- § 51 Vorgaben zu zusätzlichen Eigenmitteln
- § 52 Besondere Liquiditätsanforderungen
- § 53 Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
- § 54 Veröffentlichungspflichten
- § 55 Pflicht zur Unterrichtung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
- Abschnitt 4
- Besonderheiten bei der Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen
- Unterabschnitt 1
- Beaufsichtigung von Wertpapierinstitutsgruppen auf konsolidierter Basis und Beaufsichtigung der Einhaltung der Gruppenkapitalanforderungen
- § 56 Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis und die Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
- § 57 Informationspflichten in Krisensituationen
- § 58 Aufsichtskollegien
- § 59 Kooperation der Bundesanstalt mit anderen zuständigen Behörden
- § 60 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Vertragsstaaten
- Unterabschnitt 2
- Investmentholdinggesellschaften, gemischte Finanzholdinggesellschaften und gemischte Unternehmen
- § 61 Einbezug von Holdinggesellschaften bei der Überwachung der Einhaltung des Gruppenkapitaltests
- § 62 Qualifikation von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft; Tätigkeitsuntersagung; Verwarnung
- § 63 Gemischte Holdinggesellschaften
- Abschnitt 5
- Anzeigepflichten; Wertpapierinstitute mit Mutterunternehmen im Drittstaat
- § 64 Anzeigepflichten für alle Wertpapierinstitute
- § 65 Anzeigepflichten für Große Wertpapierinstitute
- § 66 Anzeigepflichten für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute
- § 67 Anzeigepflichten von Geschäftsleitern, Investmentholdinggesellschaften sowie gemischten Finanzholdinggesellschaften
- § 68 Befugnis für einzelfallbezogene Anzeigepflichten; Verordnungsermächtigung
- § 69 Bewertung der Aufsicht im Drittstaat und andere Aufsichtstechniken
- Kapitel 6
- Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- Abschnitt 1
- Europäischer Pass, Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- § 70 Errichten einer Zweigniederlassung durch inländische Wertpapierinstitute
- § 71 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Wertpapierinstitute
- § 72 Änderung der angezeigten Verhältnisse
- Abschnitt 2
- Errichten einer Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
- § 73 Errichten einer Zweigniederlassung durch Wertpapierinstitute mit Sitz in einem anderen Vertragsstaat
- § 74 Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- § 75 Unterrichtungsbefugnis und Maßnahmen der Bundesanstalt
- Kapitel 7
- Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen, Prüferbestellung und Prüfung
- § 76 Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
- § 77 Prüferbestellung und Anzeige
- § 78 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
- Kapitel 7a
- DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
- § 78a Zuständigkeit
- § 78b Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15
- § 78c Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
- Kapitel 8
- Maßnahmen bei Gefahr
- § 79 Maßnahmen bei Gefahr
- § 80 Sonderbeauftragter
- § 81 Abwicklung laufender Geschäfte; Ausnahmen; Verbot der Zwangsvollstreckung
- Kapitel 9
- Straf- und Bußgeldvorschriften, öffentliche Bekanntmachung und Mitteilungen in Strafsachen
- § 82 Strafvorschriften
- § 83 Bußgeldvorschriften
- § 84 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen und -maßnahmen
- § 85 Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
- Kapitel 10
- Übergangsvorschriften
- § 86 Übergangsvorschriften für bestehende Wertpapierinstitute
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