SGB 6
INHALT
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) (SGB 6)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
- Inhaltsübersicht
- Erstes Kapitel
- Versicherter Personenkreis
- Erster Abschnitt
- Versicherung kraft Gesetzes
- § 1 Beschäftigte
- § 2 Selbständig Tätige
- § 3 Sonstige Versicherte
- § 4 Versicherungspflicht auf Antrag
- § 5 Versicherungsfreiheit
- § 6 Befreiung von der Versicherungspflicht
- Zweiter Abschnitt
- Freiwillige Versicherung
- § 7 Freiwillige Versicherung
- Dritter Abschnitt
- Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting
- § 8 Nachversicherung, Versorgungsausgleich und Rentensplitting
- Zweites Kapitel
- Leistungen
- Erster Abschnitt
- Leistungen zur Teilhabe
- Erster Unterabschnitt
- Voraussetzungen für die Leistungen
- § 9 Aufgabe der Leistungen zur Teilhabe
- § 10 Persönliche Voraussetzungen
- § 11 Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
- § 12 Ausschluss von Leistungen
- Zweiter Unterabschnitt
- Umfang der Leistungen
- Erster Titel
- Allgemeines
- § 13 Leistungsumfang
- § 14 Leistungen zur Prävention
- Zweiter Titel
- Leistungen zur Prävention, zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Nachsorge
- § 15 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- § 15a Leistungen zur Kinderrehabilitation
- § 16 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 17 Leistungen zur Nachsorge
- §§ 18 und 19 (weggefallen)
- Dritter Titel
- Übergangsgeld
- § 20 Anspruch
- § 21 Höhe und Berechnung
- §§ 22 bis 27 (weggefallen)
- Vierter Titel
- Ergänzende Leistungen
- § 28 Ergänzende Leistungen
- § 29
- § 30
- Fünfter Titel
- Sonstige Leistungen
- § 31 Sonstige Leistungen
- Sechster Titel
- Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei sonstigen Leistungen
- § 32 Zuzahlung bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und bei sonstigen Leistungen
- Zweiter Abschnitt
- Renten
- Erster Unterabschnitt
- Rentenarten und Voraussetzungen für einen Rentenanspruch
- § 33 Rentenarten
- § 34 Voraussetzungen für einen Rentenanspruch
- Zweiter Unterabschnitt
- Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
- Erster Titel
- Renten wegen Alters
- § 35 Regelaltersrente
- § 36 Altersrente für langjährig Versicherte
- § 37 Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- § 38 Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- § 39 (weggefallen)
- § 40 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
- § 41 Altersrente und Kündigungsschutz
- § 42 Vollrente und Teilrente
- Zweiter Titel
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- § 43 Rente wegen Erwerbsminderung
- § 44
- § 45 Rente für Bergleute
- Dritter Titel
- Renten wegen Todes
- § 46 Witwenrente und Witwerrente
- § 47 Erziehungsrente
- § 48 Waisenrente
- § 49 Renten wegen Todes bei Verschollenheit
- Vierter Titel
- Wartezeiterfüllung
- § 50 Wartezeiten
- § 51 Anrechenbare Zeiten
- § 52 Wartezeiterfüllung durch Versorgungsausgleich, Rentensplitting und Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung
- § 53 Vorzeitige Wartezeiterfüllung
- Fünfter Titel
- Rentenrechtliche Zeiten
- § 54 Begriffsbestimmungen
- § 55 Beitragszeiten
- § 56 Kindererziehungszeiten
- § 57 Berücksichtigungszeiten
- § 58 Anrechnungszeiten
- § 59 Zurechnungszeit
- § 60 Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung
- § 61 Ständige Arbeiten unter Tage
- § 62 Schadenersatz bei rentenrechtlichen Zeiten
- Dritter Unterabschnitt
- Rentenhöhe und Rentenanpassung
- Erster Titel
- Grundsätze
- § 63 Grundsätze
- Zweiter Titel
- Berechnung und Anpassung der Renten
- § 64 Rentenformel für Monatsbetrag der Rente
- § 65 Anpassung der Renten
- § 66 Persönliche Entgeltpunkte
- § 67 Rentenartfaktor
- § 68 Aktueller Rentenwert
- § 68a Schutzklausel
- § 69 Verordnungsermächtigung
- Dritter Titel
- Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte
- § 70 Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- § 71 Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung)
- § 72 Grundbewertung
- § 73 Vergleichsbewertung
- § 74 Begrenzte Gesamtleistungsbewertung
- § 75 Entgeltpunkte für Zeiten nach Rentenbeginn
- § 76 Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich
- § 76a Zuschläge an Entgeltpunkten aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindungen einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse
- § 76b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung
- § 76c Zuschläge oder Abschläge beim Rentensplitting
- § 76d Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters
- § 76e Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
- § 76f Zuschläge an Entgeltpunkten für nachversicherte Soldaten auf Zeit
- § 76g Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
- § 77 Zugangsfaktor
- § 78 Zuschlag bei Waisenrenten
- § 78a Zuschlag bei Witwenrenten und Witwerrenten
- Vierter Titel
- Knappschaftliche Besonderheiten
- § 79 Grundsatz
- § 80 Monatsbetrag der Rente
- § 81 Persönliche Entgeltpunkte
- § 82 Rentenartfaktor
- § 83 Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- § 84 Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten (Gesamtleistungsbewertung)
- § 85 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)
- § 86 (weggefallen)
- § 86a Zugangsfaktor
- § 87 Zuschlag bei Waisenrenten
- Fünfter Titel
- Ermittlung des Monatsbetrags der Rente in Sonderfällen
- § 88 Persönliche Entgeltpunkte bei Folgerenten
- § 88a Höchstbetrag bei Witwenrenten und Witwerrenten
- Vierter Unterabschnitt
- Zusammentreffen von Renten und Einkommen
- § 89 Mehrere Rentenansprüche
- § 90 Witwenrente und Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten und Ansprüche infolge Auflösung der letzten Ehe
- § 91 Aufteilung von Witwenrenten und Witwerrenten auf mehrere Berechtigte
- § 92 Waisenrente und andere Leistungen an Waisen
- § 93 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung
- § 94 (weggefallen)
- § 95 (weggefallen)
- § 96 Nachversicherte Versorgungsbezieher
- § 96a Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst
- § 97 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
- § 97a Einkommensanrechnung beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
- § 98 Reihenfolge bei der Anwendung von Berechnungsvorschriften
- Fünfter Unterabschnitt
- Beginn, Änderung und Ende von Renten
- § 99 Beginn
- § 100 Änderung und Ende
- § 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen
- § 102 Befristung und Tod
- Sechster Unterabschnitt
- Ausschluss und Minderung von Renten
- § 103 Absichtliche Minderung der Erwerbsfähigkeit
- § 104 Minderung der Erwerbsfähigkeit bei einer Straftat
- § 105 Tötung eines Angehörigen
- Dritter Abschnitt
- Zusatzleistungen
- § 106 Zuschuss zur Krankenversicherung
- § 107 Rentenabfindung
- § 108 Beginn, Änderung und Ende von Zusatzleistungen
- Vierter Abschnitt
- Serviceleistungen
- § 109 Renteninformation und Rentenauskunft
- § 109a Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung
- Fünfter Abschnitt
- Leistungen an Berechtigte im Ausland
- § 110 Grundsatz
- § 111 Rehabilitationsleistungen und Krankenversicherungszuschuss
- § 112 Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit
- § 113 Höhe der Rente
- § 114 Besonderheiten
- Sechster Abschnitt
- Durchführung
- Erster Unterabschnitt
- Beginn und Abschluss des Verfahrens
- § 115 Beginn
- § 116 Besonderheiten bei Leistungen zur Teilhabe
- § 117 Abschluss
- § 117a Besonderheiten beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
- Zweiter Unterabschnitt
- Auszahlung und Anpassung
- § 118 Fälligkeit und Auszahlung
- § 118a Anpassungsmitteilung
- § 119 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
- § 120 Verordnungsermächtigung
- Dritter Unterabschnitt
- Rentensplitting
- § 120a Grundsätze für das Rentensplitting unter Ehegatten
- § 120b Tod eines Ehegatten vor Empfang angemessener Leistungen
- § 120c Abänderung des Rentensplittings unter Ehegatten
- § 120d Verfahren und Zuständigkeit
- § 120e Rentensplitting unter Lebenspartnern
- Vierter Unterabschnitt
- Besonderheiten beim Versorgungsausgleich
- § 120f Interne Teilung und Verrechnung von Anrechten
- § 120g Externe Teilung
- § 120h Abzuschmelzende Anrechte
- Fünfter Unterabschnitt
- Berechnungsgrundsätze
- § 121 Allgemeine Berechnungsgrundsätze
- § 122 Berechnung von Zeiten
- § 123 Berechnung von Geldbeträgen
- § 124 Berechnung von Durchschnittswerten und Rententeilen
- Drittes Kapitel
- Organisation, Datenschutz und Datensicherheit
- Erster Abschnitt
- Organisation
- Erster Unterabschnitt
- Deutsche Rentenversicherung
- § 125 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
- Zweiter Unterabschnitt
- Zuständigkeit in der allgemeinen Rentenversicherung
- § 126 Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung
- § 127 Zuständigkeit für Versicherte und Hinterbliebene
- § 127a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene sowie für Vorruhestandsleistungen
- § 128 Örtliche Zuständigkeit der Regionalträger
- § 128a Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Saarland
- § 129 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Versicherte
- § 130 Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- § 131 Auskunfts- und Beratungsstellen
- Dritter Unterabschnitt
- Zuständigkeit in der knappschaftlichen Rentenversicherung
- § 132 Versicherungsträger
- § 133 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für Beschäftigte
- § 134 Knappschaftliche Betriebe und Arbeiten
- § 135 Nachversicherung
- § 136 Sonderzuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- § 136a Verbindungsstelle für Leistungen bei Invalidität, bei Alter und an Hinterbliebene der knappschaftlichen Rentenversicherung
- § 137 Besonderheit bei der Durchführung der Versicherung und bei den Leistungen
- Unterabschnitt 3a
- Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
- § 137a Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See für die Seemannskasse
- § 137b Besonderheiten bei den Leistungen und bei der Durchführung der Versicherung
- § 137c Vermögen, Haftung
- § 137d Organe
- § 137e Beirat
- Vierter Unterabschnitt
- Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung, Erweitertes Direktorium
- § 138 Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung
- § 139 Erweitertes Direktorium
- § 140 Arbeitsgruppe Personalvertretung der Deutschen Rentenversicherung
- Fünfter Unterabschnitt
- Vereinigung von Regionalträgern
- § 141 Vereinigung von Regionalträgern auf Beschluss ihrer Vertreterversammlungen
- § 142 Vereinigung von Regionalträgern durch Rechtsverordnung
- Sechster Unterabschnitt
- Beschäftigte der Versicherungsträger
- § 143 Bundesunmittelbare Versicherungsträger
- § 144 Landesunmittelbare Versicherungsträger
- Siebter Unterabschnitt
- Datenstelle der Rentenversicherung
- § 145 Aufgaben der Datenstelle der Rentenversicherung
- § 146
- Zweiter Abschnitt
- Datenschutz und Datensicherheit
- § 147 Versicherungsnummer
- § 148 Datenverarbeitung beim Rentenversicherungsträger
- § 149 Versicherungskonto
- § 150 Dateisysteme bei der Datenstelle
- § 151 Auskünfte der Deutschen Post AG
- § 151a Antragstellung im automatisierten Verfahren beim Versicherungsamt
- § 151b Automatisiertes Abrufverfahren beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
- § 151c Auskunftsrechte zur Überprüfung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
- § 152 Verordnungsermächtigung
- Viertes Kapitel
- Finanzierung
- Erster Abschnitt
- Finanzierungsgrundsatz und Rentenversicherungsbericht
- Erster Unterabschnitt
- Umlageverfahren
- § 153 Umlageverfahren
- Zweiter Unterabschnitt
- Rentenversicherungsbericht und Sozialbeirat
- § 154 Rentenversicherungsbericht, Stabilisierung des Beitragssatzes und Sicherung des Rentenniveaus
- § 155 Aufgabe des Sozialbeirats
- § 156 Zusammensetzung des Sozialbeirats
- Zweiter Abschnitt
- Beiträge und Verfahren
- Erster Unterabschnitt
- Beiträge
- Erster Titel
- Allgemeines
- § 157 Grundsatz
- § 158 Beitragssätze
- § 159 Beitragsbemessungsgrenzen
- § 160 Verordnungsermächtigung
- Zweiter Titel
- Beitragsbemessungsgrundlagen
- § 161 Grundsatz
- § 162 Beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
- § 163 Sonderregelung für beitragspflichtige Einnahmen Beschäftigter
- § 164
- § 165 Beitragspflichtige Einnahmen selbständig Tätiger
- § 166 Beitragspflichtige Einnahmen sonstiger Versicherter
- § 167 Freiwillig Versicherte
- Dritter Titel
- Verteilung der Beitragslast
- § 168 Beitragstragung bei Beschäftigten
- § 169 Beitragstragung bei selbständig Tätigen
- § 170 Beitragstragung bei sonstigen Versicherten
- § 171 Freiwillig Versicherte
- § 172 Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht
- § 172a Beitragszuschüsse des Arbeitgebers für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen
- Vierter Titel
- Zahlung der Beiträge
- § 173 Grundsatz
- § 174 Beitragszahlung aus dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen
- § 175 Beitragszahlung bei Künstlern und Publizisten
- § 176 Beitragszahlung und Abrechnung bei Bezug von Sozialleistungen, bei Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen
- § 176a Beitragszahlung und Abrechnung bei Pflegepersonen
- § 176b Beitragszahlung und Abrechnung für Bezieher von Übergangsgebührnissen
- § 177 Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten
- § 178 Verordnungsermächtigung
- Fünfter Titel
- Erstattungen
- § 179 Erstattung von Aufwendungen
- § 180 Verordnungsermächtigung
- Sechster Titel
- Nachversicherung
- § 181 Berechnung und Tragung der Beiträge
- § 182 Zusammentreffen mit vorhandenen Beiträgen
- § 183 Erhöhung und Minderung der Beiträge bei Versorgungsausgleich
- § 184 Fälligkeit der Beiträge und Aufschub
- § 185 Zahlung der Beiträge und Wirkung der Beitragszahlung
- § 186 Zahlung an eine berufsständische Versorgungseinrichtung
- § 186a Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung im Nachversicherungszeitraum
- Siebter Titel
- Zahlung von Beiträgen in besonderen Fällen
- § 187 Zahlung von Beiträgen und Ermittlung von Entgeltpunkten aus Beiträgen beim Versorgungsausgleich
- § 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
- § 187b Zahlung von Beiträgen bei Abfindungen von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung oder von Anrechten bei der Versorgungsausgleichskasse
- § 188 Beitragszahlung für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
- Achter Titel
- Berechnungsgrundsätze
- § 189 Berechnungsgrundsätze
- Zweiter Unterabschnitt
- Verfahren
- Erster Titel
- Meldungen
- § 190 Meldepflichten bei Beschäftigten und Hausgewerbetreibenden
- § 190a Meldepflicht von versicherungspflichtigen selbständig Tätigen
- § 191 Meldepflichten bei sonstigen versicherungspflichtigen Personen
- § 192 Meldepflichten bei Einberufung zum Wehrdienst oder Zivildienst
- § 192a Meldepflicht für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
- § 192b Meldepflichten bei Bezug von Übergangsgebührnissen
- § 193 Meldung von sonstigen rechtserheblichen Zeiten
- § 194 Gesonderte Meldung und Hochrechnung
- § 195 Verordnungsermächtigung
- Zweiter Titel
- Auskunfts- und Mitteilungspflichten
- § 196 Auskunfts- und Mitteilungspflichten
- § 196a (weggefallen)
- Dritter Titel
- Wirksamkeit der Beitragszahlung
- § 197 Wirksamkeit von Beiträgen
- § 198 Neubeginn und Hemmung von Fristen
- § 199 Vermutung der Beitragszahlung
- § 200 Änderung der Beitragsberechnungsgrundlagen
- § 201 Beiträge an nicht zuständige Träger der Rentenversicherung
- § 202 Irrtümliche Pflichtbeitragszahlung
- § 203 Glaubhaftmachung der Beitragszahlung
- Vierter Titel
- Nachzahlung
- § 204 Nachzahlung von Beiträgen bei Ausscheiden aus einer internationalen Organisation
- § 205 Nachzahlung bei Strafverfolgungsmaßnahmen
- § 206 Nachzahlung für Geistliche und Ordensleute
- § 207 Nachzahlung für Ausbildungszeiten
- § 208 (weggefallen)
- § 209 Berechtigung und Beitragsberechnung zur Nachzahlung
- Fünfter Titel
- Beitragserstattung und Beitragsüberwachung
- § 210 Beitragserstattung
- § 211 Sonderregelung bei der Zuständigkeit zu Unrecht gezahlter Beiträge
- § 212 Beitragsüberwachung
- § 212a Prüfung der Beitragszahlungen und Meldungen für sonstige Versicherte, Nachversicherte und für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung
- § 212b Prüfung der Beitragszahlung bei versicherungspflichtigen Selbständigen
- Dritter Abschnitt
- Beteiligung des Bundes, Finanzbeziehungen und Erstattungen
- Erster Unterabschnitt
- Beteiligung des Bundes
- § 213 Zuschüsse des Bundes
- § 214 Liquiditätssicherung
- § 214a Liquiditätserfassung
- § 215 Beteiligung des Bundes in der knappschaftlichen Rentenversicherung
- Zweiter Unterabschnitt
- Nachhaltigkeitsrücklage und Finanzausgleich
- § 216 Nachhaltigkeitsrücklage
- § 217 Anlage der Nachhaltigkeitsrücklage
- § 218
- § 219 Finanzverbund in der allgemeinen Rentenversicherung
- § 220 Aufwendungen für Leistungen zur Teilhabe, Verwaltung und Verfahren
- § 221 Ausgaben für das Verwaltungsvermögen
- § 222 Ermächtigung
- Dritter Unterabschnitt
- Erstattungen
- § 223 Wanderversicherungsausgleich und Wanderungsausgleich
- § 224 Erstattung durch die Bundesagentur für Arbeit
- § 224a Tragung pauschalierter Beiträge für Renten wegen voller Erwerbsminderung
- § 224b Erstattung für Begutachtung in Angelegenheiten der Grundsicherung
- § 225 Erstattung durch den Träger der Versorgungslast
- § 226 Verordnungsermächtigung
- Vierter Unterabschnitt
- Abrechnung der Aufwendungen
- § 227 Abrechnung der Aufwendungen
- Fünftes Kapitel
- Sonderregelungen
- Erster Abschnitt
- Ergänzungen für Sonderfälle
- Erster Unterabschnitt
- Grundsatz
- § 228 Grundsatz
- § 228a Besonderheiten für das Beitrittsgebiet
- § 228b Maßgebende Werte in der Anpassungsphase
- Zweiter Unterabschnitt
- Versicherter Personenkreis
- § 229 Versicherungspflicht
- § 229a Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet
- § 230 Versicherungsfreiheit
- § 231 Befreiung von der Versicherungspflicht
- § 231a Befreiung von der Versicherungspflicht im Beitrittsgebiet
- § 232 Freiwillige Versicherung
- § 233 Nachversicherung
- § 233a Nachversicherung im Beitrittsgebiet
- Dritter Unterabschnitt
- Teilhabe
- § 234 Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Arbeitslosenhilfe
- § 234a Übergangsgeldanspruch und -berechnung bei Unterhaltsgeldbezug
- Vierter Unterabschnitt
- Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
- § 235 Regelaltersrente
- § 236 Altersrente für langjährig Versicherte
- § 236a Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- § 236b Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- § 237 Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
- § 237a Altersrente für Frauen
- § 238 Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
- § 239 Knappschaftsausgleichsleistung
- § 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- § 241 Rente wegen Erwerbsminderung
- § 242 Rente für Bergleute
- § 242a Witwenrente und Witwerrente
- § 243 Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
- § 243a Rente wegen Todes an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten im Beitrittsgebiet
- § 243b Wartezeit
- § 244 Anrechenbare Zeiten
- § 244a Wartezeiterfüllung durch Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
- § 245 Vorzeitige Wartezeiterfüllung
- § 245a Wartezeiterfüllung bei früherem Anspruch auf Hinterbliebenenrente im Beitrittsgebiet
- § 246 Beitragsgeminderte Zeiten
- § 247 Beitragszeiten
- § 248 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet und im Saarland
- § 249 Beitragszeiten wegen Kindererziehung
- § 249a Beitragszeiten wegen Kindererziehung im Beitrittsgebiet
- § 249b Berücksichtigungszeiten wegen Pflege
- § 250 Ersatzzeiten
- § 251 Ersatzzeiten bei Handwerkern
- § 252 Anrechnungszeiten
- § 252a Anrechnungszeiten im Beitrittsgebiet
- § 253 Pauschale Anrechnungszeit
- § 253a Zurechnungszeit
- § 254 Zuordnung beitragsfreier Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung
- § 254a Ständige Arbeiten unter Tage im Beitrittsgebiet
- Fünfter Unterabschnitt
- Rentenhöhe und Rentenanpassung
- § 254b (weggefallen)
- § 254c (weggefallen)
- § 254d Umbenennung in Entgeltpunkte
- § 255 Rentenartfaktor
- § 255a (weggefallen)
- § 255b (weggefallen)
- § 255c Anwendung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2024
- § 255d Bestimmung des aktuellen Rentenwerts für die Zeit vom 1. Juli 2018 bis zum 1. Juli 2026
- § 255e Niveauschutzklausel für die Zeit vom 1. Juli 2019 bis zum 1. Juli 2025
- § 255f Verordnungsermächtigung
- § 255g Ausgleichsbedarf ab dem 1. Juli 2021
- § 255h Schutzklausel in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis zum Ablauf des 1. Juli 2025
- § 255i Anpassung nach Mindestsicherungsniveau bis zum Ablauf des 1. Juli 2025
- § 255j Bestimmung des aktuellen Rentenwerts zum 1. Juli 2022
- § 256 Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- § 256a Entgeltpunkte für Beitragszeiten im Beitrittsgebiet
- § 256b Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Beitragszeiten
- § 256c Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten ohne Beitragsbemessungsgrundlage
- § 256d (weggefallen)
- § 257 Entgeltpunkte für Berliner Beitragszeiten
- § 258 Entgeltpunkte für saarländische Beitragszeiten
- § 259 Entgeltpunkte für Beitragszeiten mit Sachbezug
- § 259a Besonderheiten für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1937
- § 259b Besonderheiten bei Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem
- § 259c
- § 260 Beitragsbemessungsgrenzen
- § 261 Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte
- § 262 Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt
- § 263 Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten
- § 263a (weggefallen)
- § 264 Zuschläge oder Abschläge beim Versorgungsausgleich
- § 264a (weggefallen)
- § 264b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung
- § 264c Zuschlag bei Hinterbliebenenrenten
- § 264d Zugangsfaktor
- § 265 Knappschaftliche Besonderheiten
- § 265a (weggefallen)
- § 265b
- Sechster Unterabschnitt
- Zusammentreffen von Renten und Einkommen
- § 266 Erhöhung des Grenzbetrags
- § 267 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung
- Siebter Unterabschnitt
- Beginn von Witwenrenten und Witwerrenten an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten und Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich
- § 268 Beginn von Witwenrenten und Witwerrenten an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten
- § 268a Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich
- Achter Unterabschnitt
- Zusatzleistungen
- § 269 Steigerungsbeträge
- § 269a (weggefallen)
- § 269b Rentenabfindung bei Wiederheirat von Witwen und Witwern
- § 270 (weggefallen)
- § 270a
- Neunter Unterabschnitt
- Leistungen an Berechtigte im Ausland und Auszahlung
- § 270b Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
- § 271 Höhe der Rente
- § 272 Besonderheiten
- § 272a Fälligkeit und Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004
- Zehnter Unterabschnitt
- Organisation, Datenverarbeitung und Datenschutz
- Erster Titel
- Organisation
- § 273 Zuständigkeit der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- § 273a Zuständigkeit in Zweifelsfällen
- § 273b
- Zweiter Titel
- Datenverarbeitung und Datenschutz
- § 274 Dateisysteme bei der Datenstelle hinsichtlich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971
- § 274a Verarbeitung von Sozialdaten im Zusammenhang mit dem Anpassungsgeld nach § 57 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
- § 274b Verarbeitung von Daten aufgrund des Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
- Dritter Titel
- Übergangsvorschriften zur Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger
- § 274c Ausgleichsverfahren
- § 274d (weggefallen)
- Elfter Unterabschnitt
- Finanzierung
- Erster Titel
- (weggefallen)
- § 275
- Zweiter Titel
- Beiträge
- § 275a Beitragsbemessungsgrenzen im Beitrittsgebiet für die Zeit bis zum 31. Dezember 2024
- § 275b Verordnungsermächtigung
- § 275c (weggefallen)
- § 276 Übergangsregelung für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung
- § 276a Arbeitgeberanteil bei Versicherungsfreiheit
- § 276b Übergangsregelung für Beschäftigte in Privathaushalten im Übergangsbereich
- § 276c (weggefallen)
- § 277 Beitragsrecht bei Nachversicherung
- § 277a Durchführung der Nachversicherung im Beitrittsgebiet
- § 278 Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung
- § 278a Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für die Nachversicherung im Beitrittsgebiet
- § 279 Beitragspflichtige Einnahmen bei Hebammen und Handwerkern
- § 279a Beitragspflichtige Einnahmen mitarbeitender Ehegatten im Beitrittsgebiet
- § 279b Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte
- § 279c Beitragstragung im Beitrittsgebiet
- § 279d Beitragszahlung im Beitrittsgebiet
- § 279e (weggefallen)
- § 279f (weggefallen)
- § 279g Sonderregelungen bei Altersteilzeitbeschäftigten
- § 280 Höherversicherung für Zeiten vor 1998
- § 281 Nachversicherung
- § 281a (weggefallen)
- § 281b Verordnungsermächtigung
- Dritter Titel
- Verfahren
- § 281c Meldepflichten im Beitrittsgebiet
- § 282 Nachzahlung nach Erreichen der Regelaltersgrenze
- § 283 (weggefallen)
- § 284 Nachzahlung für Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte
- § 284a
- § 285 Nachzahlung bei Nachversicherung
- § 286 Versicherungskarten
- § 286a Glaubhaftmachung der Beitragszahlung und Aufteilung von Beiträgen
- § 286b Glaubhaftmachung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet
- § 286c Vermutung der Beitragszahlung im Beitrittsgebiet
- § 286d Beitragserstattung
- § 286e Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung
- § 286f Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung
- § 286g Erstattung von nach dem 21. Juli 2009 gezahlten freiwilligen Beiträgen
- § 286h Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge für Bezieher von Übergangsgebührnissen
- Vierter Titel
- Berechnungsgrundlagen
- § 287 Beitragssatzgarantie bis 2025
- § 287a (weggefallen)
- § 287b Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe
- § 287c Förderung für sonstige Leistungen der Teilhabe
- § 287d Erstattungen in besonderen Fällen
- § 287e Veränderung des Bundeszuschusses im Beitrittsgebiet
- § 287f Getrennte Abrechnung
- § 287g Minderung des Erhöhungsbetrages des zusätzlichen Bundeszuschusses in den Jahren 2024 bis 2027
- § 288
- Fünfter Titel
- Erstattungen
- § 289 Wanderversicherungsausgleich
- § 289a Besonderheiten beim Wanderversicherungsausgleich
- § 290 Erstattung durch den Träger der Versorgungslast
- § 290a Erstattung durch den Träger der Versorgungslast im Beitrittsgebiet
- § 291 Erstattungen für Anrechnungszeiten für den Bezug von Anpassungsgeld
- § 291a Erstattung von Invalidenrenten und Aufwendungen für Pflichtbeitragszeiten bei Erwerbsunfähigkeit
- § 291b Erstattung nicht beitragsgedeckter Leistungen
- § 291c Anschubfinanzierung
- § 292 Verordnungsermächtigung
- § 292a Verordnungsermächtigung für das Beitrittsgebiet
- Sechster Titel
- Vermögensanlagen
- § 293 Vermögensanlagen
- Zwölfter Unterabschnitt
- Leistungen für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921
- § 294 Anspruchsvoraussetzungen
- § 294a Besonderheiten für das Beitrittsgebiet
- § 295 Höhe der Leistung
- § 295a (weggefallen)
- § 296 Beginn und Ende
- § 296a
- § 297 Zuständigkeit
- § 298 Durchführung
- § 299 Anrechnungsfreiheit
- Zweiter Abschnitt
- Ausnahmen von der Anwendung neuen Rechts
- Erster Unterabschnitt
- Grundsatz
- § 300 Grundsatz
- Zweiter Unterabschnitt
- Leistungen zur Teilhabe
- § 301 Leistungen zur Teilhabe
- § 301a Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz
- Dritter Unterabschnitt
- Anspruchsvoraussetzungen für einzelne Renten
- § 302 Anspruch auf Altersrente in Sonderfällen
- § 302a Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Bergmannsvollrenten
- § 302b Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- § 303 Witwerrente
- § 303a Große Witwenrente und große Witwerrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
- § 304 Waisenrente
- § 305 Wartezeit und sonstige zeitliche Voraussetzungen
- Vierter Unterabschnitt
- Rentenhöhe
- § 306 Grundsatz
- § 307 Umwertung in persönliche Entgeltpunkte
- § 307a Persönliche Entgeltpunkte aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets
- § 307b Bestandsrenten aus überführten Renten des Beitrittsgebiets
- § 307c Durchführung der Neuberechnung von Bestandsrenten nach § 307b
- § 307d Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Kindererziehung
- § 307e Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 bis 2020
- § 307f Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung bei Rentenbeginn vor dem 1. Januar 1992
- § 307g Prüfung des Zuschlags an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung
- § 307h Evaluierung
- § 307i Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten bei Renten wegen Erwerbsminderung und bei Renten wegen Todes
- § 307j Rentenzuschlag bei Renten wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes für die Zeit von Juli 2024 bis November 2025
- § 308 Umstellungsrenten
- § 309 Neufeststellung auf Antrag
- § 310 Erneute Neufeststellung von Renten
- § 310a Neufeststellung von Renten mit Zeiten der Beschäftigung bei der Deutschen Reichsbahn oder bei der Deutschen Post
- § 310b Neufeststellung von Renten mit überführten Zeiten nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
- § 310c Neufeststellung von Renten wegen Beschäftigungszeiten während des Bezugs einer Invalidenrente
- Fünfter Unterabschnitt
- Zusammentreffen von Renten und von Einkommen
- § 311 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung
- § 312 Mindestgrenzbetrag bei Versicherungsfällen vor dem 1. Januar 1979
- § 313 Hinzuverdienst bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
- § 314 Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes
- § 314a Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes aus dem Beitrittsgebiet
- Sechster Unterabschnitt
- Zusatzleistungen
- § 315 Zuschuss zur Krankenversicherung
- § 315a Auffüllbetrag
- § 315b Renten aus freiwilligen Beiträgen des Beitrittsgebiets
- § 316
- Siebter Unterabschnitt
- Leistungen an Berechtigte im Ausland
- § 317 Grundsatz
- § 317a Neufeststellung
- § 318 (weggefallen)
- § 319 Zusatzleistungen
- Achter Unterabschnitt
- Zusatzleistungen bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
- § 319a Rentenzuschlag bei Rentenbeginn in den Jahren 1992 und 1993
- Neunter Unterabschnitt
- Leistungen bei gleichzeitigem Anspruch auf Renten nach dem Übergangsrecht für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets
- § 319b Übergangszuschlag
- Elfter Unterabschnitt
- Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
- § 319d Berücksichtigung von Versorgungskrankengeld
- Sechstes Kapitel
- Bußgeldvorschriften
- § 320 Bußgeldvorschriften
- § 321 Zusammenarbeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- § 322 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
- Anlage 1 Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM
- Anlage 2 Jährliche Beitragsbemessungsgrenzen in Euro/DM/RM
- Anlage 2a Jährliche Beitragsbemessungsgrenzen des Beitrittsgebiets in Euro/DM
- Anlage 2b Jährliche Höchstwerte an Entgeltpunkten
- Anlage 3 Entgeltpunkte für Beiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen
- Anlage 4 Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragsklassen
- Anlage 5 Entgeltpunkte für Berliner Beiträge
- Anlage 6 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen von Franken in Deutsche Mark
- Anlage 7 Entgeltpunkte für saarländische Beiträge
- Anlage 8 Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen und Beitragsbemessungsgrundlagen in RM/DM für Sachbezugszeiten, in denen der Versicherte nicht Lehrling oder Anlernling war
- Anlage 9
- Anlage 10 Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittgebiets
- Anlage 11 Verdienst für freiwillige Beiträge im Beitrittsgebiet
- Anlage 12 Gesamtdurchschnittseinkommen zur Umwertung der anpassungsfähigen Bestandsrenten des Beitrittsgebiets
- Anlage 13 Definition der Qualifikationsgruppen
- Anlage 14
- Anlage 15 Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Beitragszeiten mit freiwilligen Beiträgen
- Anlage 16 Höchstverdienste bei glaubhaft gemachten Beitragszeiten ohne freiwillige Zusatzrentenversicherung
- Anlage 17
- Anlage 18
- Anlage 19
- Anlage 20
- Anlage 21 (weggefallen)
- Anlage 22 (weggefallen)
- Anlage 23 (weggefallen)
- Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet H Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1060) - Maßgaben für das beigetretene Gebiet (Art. 3 EinigVtr) -
Feedback