QFUV
INHALT
Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik (QFUV)
- Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik (Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung - QFUV)
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Umschulungsabschluss
- § 1 Umschulungsabschluss; Berufsbezeichnung
- Abschnitt 2
- Umschulung
- § 2 Ziel der Umschulung
- § 3 Dauer der Umschulung
- § 4 Gliederung der Umschulung
- § 5 Umschulungslehrgang
- § 6 Betriebliche Umschulungsphase
- § 7 Teilnahmenachweise
- Abschnitt 3
- Umschulungsprüfung
- § 8 Ziel der Umschulungsprüfung
- § 9 Zuständige Stelle
- § 10 Zulassungsvoraussetzungen
- § 11 Dauer des Prüfungsverfahrens
- § 12 Gliederung der Umschulungsprüfung
- § 13 Prüfungsbereiche der Prüfungsteile
- § 14 Prüfungsbereich „Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“
- § 15 Prüfungsbereich „Prüf- und Messtechnik“
- § 16 Prüfungsbereich „Interpretieren technischer Dokumente“
- § 17 Prüfungsbereich „Planen von Prüfprozessen“
- § 18 Prüfungsbereich „Durchführen von Prüfprozessen“
- § 19 Prüfungsbereich „Dokumentieren von Prüfergebnissen“
- § 20 Prüfungsbereich „Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen“
- § 21 Form der Umschulungsprüfung
- § 22 Prüfung im Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“
- § 23 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 24 Prüfung im Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“
- § 25 Bewertung der Prüfungsleistungen
- § 26 Bestehen der Umschulungsprüfung; Gesamtnote
- § 27 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
- § 28 Wiederholung der Umschulungsprüfung
- Abschnitt 4
- Schlussvorschriften
- § 29 Inkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 5) Umschulungslehrgang
- Anlage 2 (zu den §§ 25 und 26) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
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