KWG
INHALT
Gesetz über das Kreditwesen (KWG)
- Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)
- Inhaltsübersicht
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- 1.
- Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Holdinggesellschaften sowie Finanzunternehmen
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 1a Geltung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009, (EU) 2015/534 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
- § 1b Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- § 2 Ausnahmen
- § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
- § 2b Rechtsform
- § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen
- § 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
- § 2e Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften
- § 2f Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
- § 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
- § 3 Verbotene Geschäfte
- § 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- 2.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- § 5 Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
- § 6 Aufgaben
- § 6a Besondere Aufgaben
- § 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung
- § 6c Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
- § 6d Eigenmittelempfehlung
- § 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- § 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission
- § 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
- § 7c (weggefallen)
- § 7d Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
- § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
- § 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis
- § 8b Zuständigkeit für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis
- § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute
- § 8d (weggefallen)
- § 8e Aufsichtskollegien
- § 8f Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen
- § 8g Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören
- § 8h Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
- § 9 Verschwiegenheitspflicht
- Zweiter Abschnitt
- Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
- 1.
- Eigenmittel und Liquidität
- § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
- § 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
- § 10b Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung
- § 10c Kapitalerhaltungspuffer
- § 10d Antizyklischer Kapitalpuffer
- § 10e Kapitalpuffer für systemische Risiken
- § 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute
- § 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute
- § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute
- § 10i Kombinierte Kapitalpufferanforderung
- § 10j Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote
- § 11 Liquidität
- § 12 Potentiell systemrelevante Institute
- § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen
- 2.
- Kreditgeschäft
- § 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung
- §§ 13a u. 13b (weggefallen)
- § 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Holdinggesellschaften
- § 13d (weggefallen)
- § 14 Millionenkredite
- § 15 Organkredite
- § 16
- § 17 Haftungsbestimmung
- § 18 Kreditunterlagen
- § 18a Verbraucherdarlehen und entgeltliche Finanzierungshilfen; Verordnungsermächtigung
- § 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18
- § 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14
- §§ 20a bis 20c (weggefallen)
- § 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18
- § 22 Verordnungsermächtigung für Millionenkredite
- 2a.
- Refinanzierungsregister
- § 22a Registerführendes Unternehmen
- § 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte
- § 22c Refinanzierungsmittler
- § 22d Refinanzierungsregister
- § 22e Bestellung des Verwalters
- § 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt
- § 22g Aufgaben des Verwalters
- § 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen
- § 22i Vergütung des Verwalters
- § 22j Wirkungen der Eintragung in das Refinanzierungsregister
- § 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung
- § 22l Bestellung des Sachwalters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- § 22m Bekanntmachung der Bestellung des Sachwalters
- § 22n Rechtsstellung des Sachwalters
- § 22o Bestellung des Sachwalters bei Insolvenzgefahr
- 3.
- Kundenrechte
- § 22p (weggefallen)
- 4.
- Werbung und Hinweispflichten der Institute
- § 23 Werbung
- § 23a Sicherungseinrichtung
- 5.
- Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding-Gesellschaften, der gemischten Finanzholding-Gesellschaften und der gemischten Holdinggesellschaften
- § 24 Anzeigen
- § 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperablen Systemen
- § 24c Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
- § 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit und zur Liquiditätssteuerung, Refinanzierungspläne; Verordnungsermächtigung
- § 25a Besondere organisatorische Pflichten, Bestimmungen für Risikoträger; Verordnungsermächtigung
- § 25b Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen; Verordnungsermächtigung
- § 25c Geschäftsleiter
- § 25d Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan
- § 25e Anforderungen bei vertraglich gebundenen Vermittlern
- § 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
- 5a.
- Bargeldloser Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute
- § 25g Einhaltung der besonderen organisatorischen Pflichten im bargeldlosen Zahlungsverkehr
- § 25h Interne Sicherungsmaßnahmen
- § 25i Allgemeine Sorgfaltspflichten in Bezug auf E-Geld
- § 25j Zeitpunkt der Identitätsüberprüfung
- § 25k Verstärkte Sorgfaltspflichten
- § 25l Geldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften
- § 25m Verbotene Geschäfte
- 5b.
- Vorlage von Rechnungslegungsunterlagen
- § 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten
- 5c.
- Offenlegung
- § 26a Offenlegung durch die Institute
- 5d.
- Besondere Pflichten bei Kryptoverwahrung
- § 26b Vermögenstrennung
- 6.
- Prüfung und Prüferbestellung
- § 27
- § 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen
- § 29 Besondere Pflichten des Prüfers
- § 30 Bestimmung von Prüfungsinhalten
- 7.
- Befreiungen
- § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung
- Dritter Abschnitt
- Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute
- 1.
- Zulassung zum Geschäftsbetrieb
- § 32 Erlaubnis
- § 33 Versagung der Erlaubnis
- § 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
- § 33b Anhörung der zuständigen Stellen eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 34 Stellvertretung und Fortführung bei Todesfall
- § 35 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- § 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
- § 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen
- § 37 Einschreiten gegen unerlaubte oder verbotene Geschäfte
- § 38 Folgen der Aufhebung und des Erlöschens der Erlaubnis, Maßnahmen bei der Abwicklung
- 2.
- Bezeichnungsschutz
- § 39 Bezeichnungen "Bank" und "Bankier"
- § 40 Bezeichnung "Sparkasse"
- § 41 Ausnahmen
- § 42 Entscheidung der Bundesanstalt
- § 43 Registervorschriften
- 3.
- Auskünfte und Prüfungen
- § 44 Auskünfte und Prüfungen von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding-Gesellschaften, gemischten Finanzholding-Gesellschaften und anderen Unternehmen
- § 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen
- § 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen
- § 44c Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
- 4.
- Maßnahmen in besonderen Fällen
- § 45 Maßnahmen zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung und der Liquidität
- § 45a Maßnahmen gegenüber Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
- § 45b Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
- § 45c Sonderbeauftragter
- § 46 Maßnahmen bei Gefahr
- § 46a Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings
- § 46b Insolvenzantrag
- § 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen
- § 46d Unterrichtung der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums über Sanierungsmaßnahmen
- § 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge
- § 46g Moratorium, Einstellung des Bank- und Börsenverkehrs
- § 46h Wiederaufnahme des Bank- und Börsenverkehrs
- § 46i Zuordnung verwahrter Kryptowerte; Kosten der Aussonderung
- § 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014
- § 48 Maßnahmen bei Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2017/2402
- 4a.
- Maßnahmen gegenüber Kreditinstituten bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems
- §§ 48a bis 48s (weggefallen)
- § 48t Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller oder systemischer Risiken
- § 48u Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung
- 5.
- Vollziehbarkeit, Zwangsmittel, Umlage und Kosten
- § 49 Sofortige Vollziehbarkeit
- § 50
- § 51 Umlage und Kosten
- Vierter Abschnitt
- Besondere Vorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- § 51a Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- § 51b Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- § 51c Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung
- Fünfter Abschnitt
- Sondervorschriften
- § 52 Sonderaufsicht
- § 52a Verjährung von Ansprüchen gegen Organmitglieder von Kreditinstituten
- § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland
- § 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland
- § 53b Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung
- § 53d Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat
- Sechster Abschnitt
- Sondervorschriften für zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer
- 1.
- Zentrale Gegenparteien
- § 53e Inhaber bedeutender Beteiligungen
- § 53f Aufsichtskollegien
- § 53g Finanzmittelausstattung von zentralen Gegenparteien
- § 53h Liquidität
- § 53i Gewährung des Zugangs nach den Artikeln 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
- § 53j Anzeigen; Verordnungsermächtigung
- § 53k Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen
- § 53l Anordnungsbefugnis; Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln
- § 53m Inhalt des Zulassungsantrags
- § 53n Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzmittel und der Liquidität einer nach der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 zugelassenen zentralen Gegenpartei
- 2.
- Zentralverwahrer
- § 53o Anträge nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014; Verschwiegenheitspflicht
- § 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014
- § 53q Eigentumsrechte an Zentralverwahrern
- Abschnitt 6a
- DLT-Pilotregelung nach der Verordnung (EU) 2022/858
- § 53r Zuständigkeit
- § 53s Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 32
- § 53t DLT-Abwicklungssysteme und DLT-Handels- und Abwicklungssysteme
- § 53u Unterlagen und Anträge nach der Verordnung (EU) 2022/858
- § 53v Betreiber organisierter Märkte
- Siebenter Abschnitt
- Strafvorschriften, Bußgeldvorschriften
- § 54 Verbotene Geschäfte, Handeln ohne Erlaubnis
- § 54a Strafvorschriften
- § 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung
- § 55a Unbefugte Verwertung von Angaben über Millionenkredite
- § 55b Unbefugte Offenbarung von Angaben über Millionenkredite
- § 56 Bußgeldvorschriften
- § 57 Bußgeldvorschriften
- § 58 (weggefallen)
- § 59 Geldbußen gegen Unternehmen
- § 60 Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 60a Beteiligung der Bundesanstalt und Mitteilungen in Strafsachen
- § 60b Bekanntmachung von Maßnahmen
- § 60c Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014, die Verordnung (EU) 2015/2365, die Verordnung (EU) 2016/1011 oder die Verordnung (EU) 2017/2402
- § 60d Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen gegen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Betreiber von Datenbereitstellungsdiensten
- Achter Abschnitt
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute
- § 62 Überleitungsbestimmungen
- § 63
- § 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet
- § 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost
- § 64a Übergangsvorschrift zum Risikoreduzierungsgesetz
- § 64b Übergangsvorschrift zu § 24 Absatz 1d
- § 64c (weggefallen)
- § 64d (weggefallen)
- § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen
- § 64f Übergangsvorschriften zum Vierten Finanzmarktförderungsgesetz
- § 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz
- § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie
- § 64i Übergangsvorschriften zum Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
- § 64j Übergangsvorschriften zum Jahressteuergesetz 2009
- § 64k Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Beteiligungsrichtlinie
- § 64l Übergangsvorschrift zur Erlaubnis für die Anlageverwaltung
- § 64m Übergangsvorschrift zum Brexit-Steuerbegleitgesetz
- § 64n Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Novellierung des Finanzvermittler- und Vermögensanlagenrechts
- § 64o Übergangsvorschriften zum EMIR-Ausführungsgesetz
- § 64p Übergangsvorschrift zum Hochfrequenzhandelsgesetz
- § 64q Übergangsvorschrift zum AIFM-Umsetzungsgesetz
- § 64r Übergangsvorschriften zum CRD IV-Umsetzungsgesetz
- §§ 64s bis 64u (weggefallen)
- § 64v Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz
- § 64w (weggefallen)
- § 64x Übergangsvorschrift zum Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz
- § 64y Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
- § 65 Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren
- Anhang I Informationsbogen für den Einleger
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