Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Berufe mit EFZ im Be... (412.101.222.26)
INHALT
Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Berufe mit EFZ im Berufsfeld Gebäudehülle
- Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung der Berufe mit EFZ im Berufsfeld Gebäudehülle
- 1. Abschnitt: Gegenstand, Berufe und Dauer
- Art. 1 Berufe und Berufsbild
- Art. 2 Dauer und Beginn
- 2. Abschnitt: Ziele und Anforderungen
- Art. 3 Grundsätze
- Art. 4 Handlungskompetenzen für Abdichterin oder Abdichter EFZ
- Art. 5 Handlungskompetenzen für Dachdeckerin oder Dachdecker EFZ
- Art. 6 Handlungskompetenzen für Fassadenbauerin oder Fassadenbauer EFZ
- Art. 7 Handlungskompetenzen für Gerüstbauerin oder Gerüstbauer EFZ
- Art. 8 Handlungskompetenzen für Fachfrau oder Fachmann Sonnenschutz und Storentechnik EFZ
- Art. 9 Handlungskompetenzen für Solarinstallateurin oder Solarinstallateur EFZ
- 3. Abschnitt: Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
- Art. 10
- 4. Abschnitt: Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache
- Art. 11 Bildung in beruflicher Praxis
- Art. 12 Berufsfachschule
- Art. 13 Überbetriebliche Kurse
- 5. Abschnitt: Bildungsplan
- Art. 14
- 6. Abschnitt: Fachliche Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und Höchstzahl der Lernenden im Betrieb
- Art. 15 Fachliche Anforderungen an Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
- Art. 16 Höchstzahl der Lernenden
- 7. Abschnitt: Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentationen
- Art. 17 Lerndokumentation
- Art. 18 Bildungsbericht
- Art. 19 Leistungsdokumentation in der Berufsfachschule
- Art. 20 Leistungsdokumentation in den überbetrieblichen Kursen
- 8. Abschnitt: Qualifikationsverfahren
- Art. 21 Zulassung
- Art. 22 Gegenstand
- Art. 23 Umfang und Durchführung des Qualifikationsverfahrens mit Abschlussprüfung
- Art. 24 Bestehen, Notenberechnung, Notengewichtung
- Art. 25 Wiederholung
- 9. Abschnitt: Ausweise und Titel
- Art. 26
- 10. Abschnitt: Qualitätsentwicklung und Organisation
- Art. 27 Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität der Berufe im Berufsfeld Gebäudehülle
- Art. 28 Trägerschaft und Organisation der überbetrieblichen Kurse
- 11. Abschnitt: Schlussbestimmungen
- Art. 29 Aufhebung eines anderen Erlasses
- Art. 30 Übergangsbestimmungen und erstmalige Anwendung einzelner Bestimmungen
- Art. 31 Inkrafttreten
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