SGB 7
INHALT
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) (SGB 7)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)
- Inhaltsübersicht
- Erstes Kapitel
- Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
- Erster Abschnitt
- Aufgaben der Unfallversicherung
- § 1 Prävention, Rehabilitation, Entschädigung
- Zweiter Abschnitt
- Versicherter Personenkreis
- § 2 Versicherung kraft Gesetzes
- § 3 Versicherung kraft Satzung
- § 4 Versicherungsfreiheit
- § 5 Versicherungsbefreiung
- § 6 Freiwillige Versicherung
- Dritter Abschnitt
- Versicherungsfall
- § 7 Begriff
- § 8 Arbeitsunfall
- § 9 Berufskrankheit
- § 10 Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt
- § 11 Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls
- § 12 Versicherungsfall einer Leibesfrucht
- § 12a Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe
- § 13 Sachschäden bei Hilfeleistungen
- Zweites Kapitel
- Prävention
- § 14 Grundsatz
- § 15 Unfallverhütungsvorschriften
- § 16 Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen
- § 17 Überwachung und Beratung
- § 18 Aufsichtspersonen
- § 19 Befugnisse der Aufsichtspersonen
- § 20 Zusammenarbeit mit Dritten
- § 21 Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten
- § 22 Sicherheitsbeauftragte
- § 23 Aus- und Fortbildung
- § 24 Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst
- § 25 Bericht gegenüber dem Bundestag
- Drittes Kapitel
- Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls
- Erster Abschnitt
- Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen
- Erster Unterabschnitt
- Anspruch und Leistungsarten
- § 26 Grundsatz
- Zweiter Unterabschnitt
- Heilbehandlung
- § 27 Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur
- § 27a Nutzung der Telematikinfrastruktur
- § 28 Ärztliche und zahnärztliche Behandlung
- § 29 Arznei- und Verbandmittel
- § 30 Heilmittel
- § 31 Hilfsmittel
- § 32 Häusliche Krankenpflege
- § 33 Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen
- § 34 Durchführung der Heilbehandlung
- Dritter Unterabschnitt
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 35 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- §§ 36 bis 38 (weggefallen)
- Vierter Unterabschnitt
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
- § 39 Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen
- § 40 Kraftfahrzeughilfe
- § 41 Wohnungshilfe
- § 42 Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten
- § 43 Reisekosten
- Fünfter Unterabschnitt
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- § 44 Pflege
- Sechster Unterabschnitt
- Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- § 45 Voraussetzungen für das Verletztengeld
- § 46 Beginn und Ende des Verletztengeldes
- § 47 Höhe des Verletztengeldes
- § 47a Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen
- § 48 Verletztengeld bei Wiedererkrankung
- § 49 Übergangsgeld
- § 50 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes
- § 51 (weggefallen)
- § 52 Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld
- Siebter Unterabschnitt
- Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt
- § 53 Vorrang der medizinischen Betreuung durch die Reeder
- Achter Unterabschnitt
- Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- § 54 Betriebs- und Haushaltshilfe
- § 55 Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe
- § 55a Sonstige Ansprüche, Verletztengeld
- Zweiter Abschnitt
- Renten, Beihilfen, Abfindungen
- Erster Unterabschnitt
- Renten an Versicherte
- § 56 Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs
- § 57 Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten
- § 58 Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit
- § 59 Höchstbetrag bei mehreren Renten
- § 60 Minderung bei Heimpflege
- § 61 Renten für Beamte und Berufssoldaten
- § 62 Rente als vorläufige Entschädigung
- Zweiter Unterabschnitt
- Leistungen an Hinterbliebene
- § 63 Leistungen bei Tod
- § 64 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten
- § 65 Witwen- und Witwerrente
- § 66 Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte
- § 67 Voraussetzungen der Waisenrente
- § 68 Höhe der Waisenrente
- § 69 Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie
- § 70 Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten
- § 71 Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe
- Dritter Unterabschnitt
- Beginn, Änderung und Ende von Renten
- § 72 Beginn von Renten
- § 73 Änderungen und Ende von Renten
- § 74 Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten
- Vierter Unterabschnitt
- Abfindung
- § 75 Abfindung mit einer Gesamtvergütung
- § 76 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
- § 77 Wiederaufleben der abgefundenen Rente
- § 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert
- § 79 Umfang der Abfindung
- § 80 Abfindung bei Wiederheirat
- Fünfter Unterabschnitt
- Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- § 80a Voraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit
- Dritter Abschnitt
- Jahresarbeitsverdienst
- Erster Unterabschnitt
- Allgemeines
- § 81 Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage
- Zweiter Unterabschnitt
- Erstmalige Festsetzung
- § 82 Regelberechnung
- § 83 Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung
- § 84 Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten
- § 85 Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst
- § 86 (weggefallen)
- § 87 Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen
- § 88 Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes für Hinterbliebene
- § 89 Berücksichtigung von Anpassungen
- Dritter Unterabschnitt
- Neufestsetzung
- § 90 Neufestsetzung nach Altersstufen
- § 91 Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung
- Vierter Unterabschnitt
- Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen
- § 92 Jahresarbeitsverdienst für Seeleute
- Fünfter Unterabschnitt
- Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen
- § 93 Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen
- Vierter Abschnitt
- Mehrleistungen
- § 94 Mehrleistungen
- Fünfter Abschnitt
- Gemeinsame Vorschriften für Leistungen
- § 95 Anpassung von Geldleistungen
- § 96 Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze
- § 97 Leistungen ins Ausland
- § 98 Anrechnung anderer Leistungen
- § 99 Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
- § 100 Verordnungsermächtigung
- § 101 Ausschluß oder Minderung von Leistungen
- § 102 Schriftform
- § 103 Zwischennachricht, Unfalluntersuchung
- Viertes Kapitel
- Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen
- Erster Abschnitt
- Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen
- § 104 Beschränkung der Haftung der Unternehmer
- § 105 Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen
- § 106 Beschränkung der Haftung anderer Personen
- § 107 Besonderheiten in der Seefahrt
- § 108 Bindung der Gerichte
- § 109 Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen
- Zweiter Abschnitt
- Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
- § 110 Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern
- § 111 Haftung des Unternehmens
- § 112 Bindung der Gerichte
- § 113 Verjährung
- Fünftes Kapitel
- Organisation
- Erster Abschnitt
- Unfallversicherungsträger
- § 114 Unfallversicherungsträger
- § 115 Prävention bei der Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 116 Unfallversicherungsträger im Landesbereich
- § 117 Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
- § 118 Vereinigung von Berufsgenossenschaften
- § 119 (weggefallen)
- § 119a (weggefallen)
- § 120 Bundes- und Landesgarantie
- Zweiter Abschnitt
- Zuständigkeit
- Erster Unterabschnitt
- Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- § 121 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- § 122 Sachliche und örtliche Zuständigkeit
- Zweiter Unterabschnitt
- Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- § 123 Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- § 124 Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens
- Dritter Unterabschnitt
- Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- § 125 Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 126 (weggefallen)
- § 127 (weggefallen)
- § 128 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich
- § 129 Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich
- § 129a Zuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Unternehmen
- Vierter Unterabschnitt
- Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit
- § 130 Örtliche Zuständigkeit
- § 131 Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen
- § 132 Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger
- § 133 Zuständigkeit für Versicherte
- § 134 Zuständigkeit bei Berufskrankheiten
- § 135 Versicherung nach mehreren Vorschriften
- § 136 Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers
- § 136a Unternehmernummer
- § 136b Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters
- § 137 Wirkung von Zuständigkeitsänderungen
- § 138 Unterrichtung der Versicherten
- § 139 Vorläufige Zuständigkeit
- § 139a Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland
- Dritter Abschnitt
- Weitere Versicherungseinrichtungen
- § 140 Haftpflicht- und Auslandsversicherung
- § 141 Träger der Versicherungseinrichtungen, Aufsicht
- § 142 Gemeinsame Einrichtungen
- § 143 (weggefallen)
- Vierter Abschnitt
- Dienstrecht
- § 144 Dienstordnung
- § 145 Regelungen in der Dienstordnung
- § 146 Verletzung der Dienstordnung
- § 147 Aufstellung und Änderung der Dienstordnung
- § 147a Dienstbezüge der Geschäftsführer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- § 148 Dienstrechtliche Vorschriften für die Unfallversicherung Bund und Bahn
- § 149 Dienstrechtliche Vorschriften für die gewerblichen Berufsgenossenschaften
- Sechstes Kapitel
- Aufbringung der Mittel
- Erster Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- Erster Unterabschnitt
- Beitragspflicht
- § 150 Beitragspflichtige
- § 151 Beitragserhebung bei überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Diensten
- Zweiter Unterabschnitt
- Beitragshöhe
- § 152 Umlage
- § 153 Berechnungsgrundlagen
- § 154 Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen
- § 155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten
- § 156 Beiträge nach einem auf Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt
- § 157 Gefahrtarif
- § 158 Genehmigung
- § 159 Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen
- § 160 Änderung der Veranlagung
- § 161 Mindestbeitrag
- § 162 Zuschläge, Nachlässe, Prämien
- § 163 Beitragszuschüsse für Küstenfischer
- Dritter Unterabschnitt
- Vorschüsse und Sicherheitsleistungen
- § 164 Beitragsvorschüsse und Sicherheitsleistungen
- Vierter Unterabschnitt
- Umlageverfahren
- § 165 Nachweise
- § 166 Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung
- § 167 Beitragsberechnung
- § 168 Beitragsbescheid
- § 169 Erhebung von Säumniszuschlägen
- § 170 Beitragszahlung an einen anderen Unfallversicherungsträger
- Fünfter Unterabschnitt
- Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen
- § 171 (weggefallen)
- § 172 Betriebsmittel
- § 172a Rücklage
- § 172b Verwaltungsvermögen
- § 172c Altersrückstellungen
- Sechster Unterabschnitt
- Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- § 173 Zusammenlegung und Teilung der Last
- § 174 Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten
- § 175 Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Siebter Unterabschnitt
- Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften
- § 176 Grundsatz
- § 177 Begriffsbestimmungen
- § 178 Gemeinsame Tragung der Rentenlasten
- § 179 Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung
- § 180 Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht
- § 181 Durchführung des Ausgleichs
- Zweiter Abschnitt
- Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
- § 182 Berechnungsgrundlagen
- § 183 Umlageverfahren
- § 183a Rechenschaft über die Verwendung der Mittel
- § 184 Rücklage
- § 184a (weggefallen)
- § 184b (weggefallen)
- § 184c (weggefallen)
- § 184d (weggefallen)
- Dritter Abschnitt
- Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- § 185 Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen
- § 186 Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn
- Vierter Abschnitt
- Gemeinsame Vorschriften
- Erster Unterabschnitt
- Berechnungsgrundsätze
- § 187 Berechnungsgrundsätze
- Zweiter Unterabschnitt
- Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren
- § 187a Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- Siebtes Kapitel
- Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten
- Erster Abschnitt
- Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern
- § 188 Auskunftspflicht der Krankenkassen
- § 189 Beauftragung einer Krankenkasse
- § 190 Pflicht der Unfallversicherungsträger zur Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger beim Zusammentreffen von Renten
- Zweiter Abschnitt
- Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten
- § 191 Unterstützungspflicht der Unternehmer
- § 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren
- § 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
- § 194 Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen
- § 195 Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden
- § 196 Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden
- § 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden
- § 198 Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer
- Achtes Kapitel
- Datenschutz
- Erster Abschnitt
- Grundsätze
- § 199 Verarbeitung von Daten durch die Unfallversicherungsträger
- § 200 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis
- Zweiter Abschnitt
- Datenverarbeitung durch Ärzte
- § 201 Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten
- § 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten
- § 203 Auskunftspflicht von Ärzten
- Dritter Abschnitt
- Dateisysteme
- § 204 Errichtung eines Dateisystems für mehrere Unfallversicherungsträger
- § 205 (weggefallen)
- Vierter Abschnitt
- Sonstige Vorschriften
- § 206 Verarbeitung von Daten für die Forschung zur Bekämpfung von Berufskrankheiten
- § 207 Verarbeitung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- § 208 Auskünfte der Deutschen Post AG
- Neuntes Kapitel
- Bußgeldvorschriften
- § 209 Bußgeldvorschriften
- § 210 Zuständige Verwaltungsbehörde
- § 211 Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Zehntes Kapitel
- Übergangsrecht
- § 212 Grundsatz
- § 213 Versicherungsschutz
- § 214 Geltung auch für frühere Versicherungsfälle
- § 215 Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- § 216 Bezugsgröße (Ost) und aktueller Rentenwert (Ost)
- § 217 Bestandsschutz
- § 218 (weggefallen)
- § 218a Leistungen an Hinterbliebene
- § 218b Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten
- § 218c Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004
- § 218d Besondere Zuständigkeiten
- § 218e Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
- § 218f Evaluation
- § 218g Übergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite
- § 219 (weggefallen)
- § 219a Altersrückstellungen
- § 220 Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften
- § 221 Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
- § 221a Verarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
- § 221b Übergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- Elftes Kapitel
- Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung
- § 222 Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften
- § 223 Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand
- § 224 Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer
- § 225 Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
- Anlage 1 (zu § 114) Gewerbliche Berufsgenossenschaften
- Anlage 2 (weggefallen)
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