Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union ... (0.362.41)
INHALT
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern Kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen (Prümer Zusammenarbeit)
- Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs sowie des Rahmenbeschlusses 2009/905/JI des Rates über die Akkreditierung von Anbietern Kriminaltechnischer Dienste, die Labortätigkeiten durchführen (Prümer Zusammenarbeit)
- Art. 1 Gegenstand und Zweck
- Art. 2 Begriffsbestimmungen
- Art. 3 Einheitliche Anwendung und Auslegung
- Art. 4 Streitbeilegung
- Art. 5 Änderungen
- Art. 6 Überprüfung
- Art. 7 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
- Art. 8 Notifizierungen, Erklärungen und Inkrafttreten
- Art. 9 Beitritt neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Union
- Art. 10 Kündigung
- Erklärung der Vertragsparteien anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens
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