MessEV
INHALT
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (MessEV)
- Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (Mess- und Eichverordnung - MessEV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Anwendungsbereich, Ausnahmen, Begriffsbestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich für Messgeräte und Teilgeräte
- § 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
- § 3 Anwendungsbereich für sonstige Messgeräte
- § 4 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Zusatzeinrichtungen
- § 5 Vom Anwendungsbereich ausgenommene Verwendungen
- § 6 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2
- Regelungen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Messgeräten
- Unterabschnitt 1
- Wesentliche Anforderungen an Messgeräte
- § 7 Allgemeine wesentliche Anforderungen und Feststellung der Einhaltung von Fehlergrenzen
- § 8 Gerätespezifische wesentliche Anforderungen
- Unterabschnitt 2
- Regelungen im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung
- § 9 Konformitätsbewertungsverfahren
- § 10 Technische Unterlagen
- § 11 Konformitätserklärungen
- § 12 Haftpflichtversicherung der Konformitätsbewertungsstelle
- Unterabschnitt 3
- Kennzeichnung, Aufschriften und beizufügende Informationen
- § 13 Gemeinsame Vorschriften für Kennzeichnungen und Aufschriften von Messgeräten und sonstigen Messgeräten
- § 14 Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen
- § 15 Aufschriften auf Messgeräten
- § 16 Aufschriften auf sonstigen Messgeräten
- § 17 Beizufügende Informationen
- Abschnitt 3
- EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
- § 18 Verfahrensgrundsätze, wesentliche Anforderungen
- § 19 EG-Bauartzulassung
- § 20 Rücknahme und Widerruf der EG-Bauartzulassung
- § 21 EG-Ersteichung
- Abschnitt 4
- Pflichten der Verwender
- Unterabschnitt 1
- Allgemeine Pflichten der Verwender
- § 22 Verkehrsfehlergrenzen
- § 23 Aufstellung, Gebrauch und Wartung von Messgeräten
- § 24 Vermutungswirkung
- § 25 Ausnahmen bei Werten für Messgrößen
- § 26 Angabe von Gewichtswerten
- Unterabschnitt 2
- Pflichten der Verwender bei besonderen Verwendungen
- § 27 Verwenden von Ausschankmaßen
- § 28 Abgabe von flüssigen Brennstoffen
- § 29 Besondere Vorschriften für das Verwenden von Messgeräten zur Bestimmung der Dosis ionisierender Strahlung
- Unterabschnitt 3
- Öffentliche Waage
- § 30 Pflichten beim Verwenden einer öffentlichen Waage
- § 31 Pflichten bei der Durchführung öffentlicher Wägungen
- § 32 Nachweis des Wägeergebnisses
- Abschnitt 5
- Eichung und Befundprüfung
- § 33 Pflichten der antragstellenden Person bei der Eichung
- § 34 Eichfrist
- § 35 Verlängerung der Eichfrist auf Grund von Stichprobenverfahren
- § 36 Durchführung der Eichung
- § 37 Eichtechnische Prüfung
- § 38 Kennzeichnung der Messgeräte
- § 39 Durchführung der Befundprüfung
- Abschnitt 6
- Softwareaktualisierung
- § 40 Genehmigungsverfahren zur Aktualisierung von Software in Messgeräten
- § 41 Konformitätsbewertung der aktualisierten Software
- Abschnitt 7
- Prüfstellen für die Eichung von Messgeräten für Elektrizität, Gas, Wasser oder Wärme und Instandsetzer
- Unterabschnitt 1
- Staatlich anerkannte Prüfstellen
- § 42 Antrag und Anerkennung
- § 43 Anforderungen an die Prüfstelle
- § 44 Haftpflichtversicherung der Prüfstelle
- Unterabschnitt 2
- Prüfstellenleitung
- § 45 Leitung und stellvertretende Leitung
- § 46 Antrag
- § 47 Sachkunde
- § 48 Öffentliche Bestellung
- Unterabschnitt 3
- Betrieb der staatlich anerkannten Prüfstelle
- § 49 Bezeichnung und Anzeige der staatlich anerkannten Prüfstelle
- § 50 Durchführung von Eichungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
- § 51 Durchführung von Befundprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
- § 52 Prüfungsunterlagen
- § 53 Verantwortung der Prüfstellenleitung
- Unterabschnitt 4
- Instandsetzer
- § 54 Befugniserteilung an Instandsetzer
- § 55 Pflichten der Instandsetzer
- Abschnitt 8
- Meldeverfahren der Behörden
- § 56 Meldeverfahren
- Abschnitt 9
- Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 57 Ordnungswidrigkeiten
- § 58 Übergangsvorschriften
- Anlage 1 (zu § 2 Satz 2) Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
- Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3) Anforderungen an Messgeräte
- Anlage 3 (zu § 8, § 9 Absatz 1 Satz 2, § 9 Absatz 4) Gerätespezifische Anforderungen und anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren für einzelne Messgeräte
- Anlage 4 (zu § 9 Absatz 1 Satz 1) Konformitätsbewertungsverfahren
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 2) Konformitätserklärung für Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen
- Anlage 6 (zu § 18 Absatz 3 und 5) Messgeräte für EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
- Anlage 7 (zu § 34 Absatz 1 Nummer 1) Besondere Eichfristen für einzelne Messgeräte*
- Anlage 8 (zu § 38, § 50 Absatz 2 und 3, § 54 Absatz 3 Satz 2, § 55 Absatz 2 Satz 2) Kennzeichen
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