MessEG
INHALT
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (MessEG)
- Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz - MessEG)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen
- § 3 Messgerätespezifische Begriffsbestimmungen
- § 4 Verordnungsermächtigungen
- § 5 Anwendung der Vorschriften über Messgeräte und Produkte
- Abschnitt 2
- Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
- Unterabschnitt 1
- Voraussetzungen für das Inverkehrbringen
- § 6 Inverkehrbringen von Messgeräten
- § 7 Vermutungswirkung
- § 8 Konformitätserklärung
- § 9 Inverkehrbringen von sonstigen Messgeräten
- § 10 Besondere Vorschriften für Ausstellungsgeräte
- Unterabschnitt 2
- Anerkennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 11 Aufgaben der anerkennenden Stelle und der Akkreditierungsstelle
- § 12 Befugnisse der anerkennenden Stelle
- § 13 Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 14 Konformitätsbewertungsstellen bei Behörden
- § 15 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle
- § 16 Vermutung der Kompetenz der Konformitätsbewertungsstelle
- § 17 Notifizierung der Konformitätsbewertungsstelle
- § 18 Vergabe von Kennnummern
- § 19 Verpflichtungen der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- § 20 Meldepflichten der anerkannten Konformitätsbewertungsstelle
- § 21 Zweigunternehmen einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle und Vergabe von Unteraufträgen
- § 21a Akkreditierte interne Stelle
- § 22 Widerruf der Anerkennung
- Unterabschnitt 3
- Pflichten der Wirtschaftsakteure
- § 23 Pflichten des Herstellers
- § 24 Pflichten des Bevollmächtigten
- § 25 Pflichten des Einführers
- § 26 Pflichten des Händlers
- Unterabschnitt 4
- Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
- § 27 EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
- § 28 Messgeräte, die rechtmäßig im Ausland in Verkehr gebracht wurden
- § 29 Pflichten der Wirtschaftsakteure in den Fällen der §§ 27 und 28
- Unterabschnitt 5
- Verordnungsermächtigung
- § 30 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3
- Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
- Unterabschnitt 1
- Verwenden von Messgeräten und Messwerten
- § 31 Anforderungen an das Verwenden von Messgeräten
- § 32 Anzeigepflicht
- § 33 Anforderungen an das Verwenden von Messwerten
- § 34 Vermutungswirkung
- § 35 Ausnahmen für geschlossene Grundstücksnutzungen
- § 36 Ausnahmen für bestimmte Verwendungen
- Unterabschnitt 2
- Eichung und Befundprüfung
- § 37 Eichung und Eichfrist
- § 38 Verspätete Eichungen
- § 39 Befundprüfung
- § 40 Zuständige Stellen für die Eichung
- Unterabschnitt 3
- Verordnungsermächtigung
- § 41 Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 4
- Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- § 42 Begriffsbestimmungen für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- § 43 Anforderungen an Fertigpackungen
- § 44 Verordnungsermächtigung für Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
- Abschnitt 5
- Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
- § 45 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
- § 46 Regelermittlungsausschuss
- § 47 Metrologische Rückführung
- Abschnitt 6
- Metrologische Überwachung
- Unterabschnitt 1
- Marktüberwachung
- § 48 Zuständigkeit für die Marktüberwachung und Zusammenarbeit
- § 49 Marktüberwachungskonzept
- § 50 Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 50a Formale Nichtkonformität
- § 50b Risiko durch konforme Messgeräte
- § 51 Adressaten der Marktüberwachungsmaßnahmen
- § 52 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Marktüberwachung
- § 53 Meldeverfahren, Verordnungsermächtigung
- Unterabschnitt 2
- Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
- § 54 Grundsätze der Verwendungsüberwachung
- § 55 Maßnahmen der Verwendungsüberwachung
- § 56 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Verwendungsüberwachung
- Unterabschnitt 3
- Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
- § 57 Zuständigkeit und Maßnahmen im Rahmen der Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
- § 58 Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten bei der Überwachung staatlich anerkannter Prüfstellen
- Abschnitt 7
- Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
- § 59 Gebühren und Auslagen der Landesbehörden, Verordnungsermächtigung
- § 60 Bußgeldvorschriften
- § 61 Einziehung
- Abschnitt 8
- Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 62 Übergangsvorschriften
Feedback