Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (812.214.4)
INHALT
Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV-V)
- Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin (ISABV-V)
- Art. 1 Gegenstand
- Art. 2 Inhalt des IS ABV
- Art. 3 Zugriffsrechte
- Art. 4 Meldepflichten
- Art. 5 Daten aus anderen Informationssystemen
- Art. 6 Antibiotikavertriebs- und Verbrauchsstatistik
- Art. 7 Fachstelle
- Art. 8 Weitere Aufgaben des BLV
- Art. 9 Bekanntgabe von Daten an Behörden
- Art. 10 Bekanntgabe von Daten für wissenschaftliche und statistische Zwecke
- Art. 11 Bekanntgabe von Daten an weitere Personen und Organisationen
- Art. 12 Datenschutz
- Art. 13 ²³ Rechte der betroffenen Personen
- Art. 14 Berichtigung von Daten
- Art. 15 ²⁷ Informationssicherheit
- Art. 16 Archivierung und Vernichtung der Daten
- Art. 17 Technische Weisungen und Formularvorlagen
- Art. 18 ³⁰ Bezug von Daten aus dem IS ABV
- Art. 19 Änderung des Anhangs
- Art. 20 Änderung anderer Erlasse
- Art. 21 Inkrafttreten
- Anhang ³⁴
- Datenkatalog
- 1 Vertriebsdaten
- 1.1 Betriebe mit Herstellungs- oder Grosshandelsbewilligung
- 1.2 Tierarztpraxis oder -klinik, Futtermühle oder Detailhandelsbetrieb, an die oder den das Antibiotikum vertrieben wird
- 1.3 Arzneimittel (Präparat)
- 1.4 Verkaufte Menge
- 2 Verbrauchsdaten zu nicht topischen Antibiotika
- 2.1 Nutztiere ohne Equiden
- 2.1.1 Tierarztpraxis oder -klinik, die das Antibiotikum verschreibt, abgibt oder anwendet
- 2.1.2 Nutztierhaltung, der das Antibiotikum abgegeben oder deren Tieren das Antibiotikum verabreicht wird
- 2.1.3 Orale Gruppentherapie
- 2.1.3.1 Tiere, denen das Antibiotikum verabreicht wird
- 2.1.3.2 Daten zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung des Antibiotikums
- 2.1.4 Nicht orale Gruppentherapie
- 2.1.4.1 Tiere, denen das Antibiotikum verabreicht wird
- 2.1.4.2 Daten zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung des Antibiotikums
- 2.1.5 Einzeltiertherapie
- 2.1.5.1 Tier, dem das Antibiotikum verabreicht wird
- 2.1.5.2 Daten zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung des Antibiotikums
- 2.1.6 Abgabe auf Vorrat
- 2.1.6.1 Tier, dem das Antibiotikum verabreicht werden soll
- 2.1.6.2 Daten zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung des Antibiotikums
- 2.1.7 Vergleichsdaten
- 2.2 Heimtiere und Nutzequiden
- 2.2.1 Tierarztpraxis oder -klinik, die das Antibiotikum verschreibt, abgibt oder anwendet
- 2.2.2 Tier, dem das Antibiotikum verabreicht wird
- 2.2.3 Daten zur Verschreibung, Abgabe und Anwendung des Antibiotikums
- 3 Zulassungsdaten zu den Antibiotika
- 4 Systemdaten
- 5 Anwenderdaten
Feedback