MntZollDVDV
INHALT
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MntZollDVDV)
- Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Zolldienst des Bundes (MntZollDVDV)
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1
- Allgemeines
- § 1 Vorbereitungsdienst
- § 1a Allgemeine Voraussetzung für die Zulässigkeit von Abweichungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie
- § 2 Ziele der Ausbildung
- § 3 Dauer der Ausbildung
- § 4 Einstellungsbehörden, Ausbildungsbehörden, Dienstaufsicht
- § 5 Nachteilsausgleich im Auswahlverfahren, bei Leistungstests und Prüfungen
- § 6 Bewertung der Leistungen
- § 7 Fernbleiben und Rücktritt von Leistungstests und Prüfungen
- § 8 Täuschung und Ordnungsverstoß
- § 9 Erholungsurlaub
- Abschnitt 2
- Auswahlverfahren und Einstellung
- § 10 Zulassung zum Auswahlverfahren
- § 11 Auswahlkommission
- § 12 Auswahlverfahren
- § 13 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 14 Zulassung zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens
- § 15 Mündlicher Teil des Auswahlverfahrens
- § 16 Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens
- § 17 Einstellung
- Abschnitt 3
- Ausbildungsordnung
- § 18 Aufbau der Ausbildung
- § 19 Lehrplan und Ausbildungsrahmenplan
- § 20 Ausbildungsleitung, Ausbildende
- § 21 Ausbildungsakte
- § 22 Leistungstests
- § 23 Klausuren
- § 24 Prüfende
- § 25 Inhalt der fachtheoretischen Ausbildung
- § 26 Inhalt der berufspraktischen Ausbildung
- § 27 Leistungstests während des Einführungslehrgangs
- § 28 Leistungstests während des Abschlusslehrgangs
- § 29 Schriftliche Bestätigungen für Leistungstests während des Einführungs- und des Abschlusslehrgangs
- § 30 Zeugnis über die fachtheoretische Ausbildung
- § 31 Leistungstests während der berufspraktischen Ausbildung, schriftliche Bewertungen, Zeugnis über die berufspraktische Ausbildung
- Abschnitt 4
- Prüfungen
- § 32 Laufbahnprüfung
- § 33 Prüfungsamt
- § 34 Prüfungsakte, Einsichtnahme
- § 35 Prüfungskommissionen
- § 36 Prüfungsgrundsätze
- § 37 Zwischenprüfung
- § 38 Bescheid, Zwischenprüfungszeugnis
- § 39 Abschlussprüfung
- § 40 Schriftliche Abschlussprüfung
- § 41 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
- § 42 Mündliche Abschlussprüfung
- § 43 Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlussnote
- § 44 Abschlusszeugnis
- § 45 Wiederholung von Prüfungen
- Abschnitt 5
- Schlussvorschriften
- § 46 Übergangsvorschriften
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