Beschluss betreffend die Kosten und Gebühren für Polizeieinsätze (550.104)
INHALT
Beschluss betreffend die Kosten und Gebühren für Polizeieinsätze
- Beschluss betreffend die Kosten und Gebühren für Polizeieinsätze
- Art. 1 Wer einen Polizeieinsatz verursacht oder verlangt, hat die vom Justiz - , Pol i-
- Art. 3 Die Kantonspolizei erhebt folgende Gebühren bei der Abgage von Beric hten
- Art. 4
- Art. 6 Die Tarife (Kosten und Gebühren) und die vorerwähnten Entschädigungen
- Art. 7 Der vorliegende Beschluss tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in
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