Gesetz über die Einwohnerkontrolle (176.1)
INHALT
Gesetz über die Einwohnerkontrolle
- Gesetz über die Einwohnerkontrolle
- Art. 1 Zweck
- Art. 2 Geltungsbereich
- Art. 3 Niederlassung
- Art. 4 Aufenthalt
- Art. 5 Gemeindebüro der Einwohnerkontrolle
- Art. 6 Aufsichtsbehörde
- Art. 7 Meldepflicht
- Art. 8 Modalitäten der Anmeldung
- Art. 9 Auskunftspflicht
- Art. 10 Schutz der Daten im Besitz der Einwohnerkontrolle
- Art. 11 Ersatzvornahme
- Art. 12 Gebühren
- Art. 13 Strafbestimmungen
- Art. 14 Verfahren
- Art. 15 Gesetzesänderungen
- Artikel 2 Absätze 1 und 2 des Ausführungsreglements zum Gesetz über die Eingliederung und die Sozialhilfe wird aufgehoben.
- Art. 16 Referendum und Inkrafttreten
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