Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (455.21)
INHALT
Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen
- Interkantonale Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen
- Art. 48 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 2
- Art. 1 Leistungsauftrag Swisslos
- Art. 2 Ablieferung und Verwendung der Reingewinne
- Art. 3 Vertretung der Vereinbarungskantone in der Genossenschaft
- Art. 4 Gemeinsame Bestimmungen für Kleinlotterien
- Art. 5 Bekanntmachung der Gemeinnützigkeit
- Art. 6 Änderung der Vereinbarung
- Art. 7 Kündigung der Vereinbarung
- Art. 8 Verhältnis zum Gesamtschweizerischen Geldspielkonkordat
- Art. 9 Inkrafttreten der Vereinbarung
- Art. 10 ... 7
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