Verordnung über die Ausbildung für den Unterricht auf der Sekundarstufe I und/oder d... (419.107)
INHALT
Verordnung über die Ausbildung für den Unterricht auf der Sekundarstufe I und/oder der Sekundarstufe II
- Verordnung über die Ausbildung für den Unterricht auf der Sekundarstufe I und/oder der Sekundarstufe II
- Art. 1 Anwendungsbereich
- Art. 2 Ausbildungsziel
- Art. 3 Ausbildungsmodalitäten
- Art. 4 Ausbildungsdauer
- Art. 5 ECTS-Kreditpunkte (European Credit Transfer System)
- Art. 6 Zusammenarbeit
- Art. 7 Ausbildungskommission für den Unterricht auf der Sekundar -
- Art. 8 Allgemeine Bedingungen
- Art. 9 Fächer mit kantonaler Anerkennung
- Art. 10 Kenntnis der Hauptunterrichtssprache
- Art. 11 Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse
- Art. 12 Formelle Bedingungen
- Art. 13 Vorrang bei der Zulassung
- Art. 14 Akademisches Jahr
- Art. 15 Ausführungsbestimmungen
- Art. 16 Studienpläne
- Art. 17 Besondere Organisation bestimmter Ausbildungsbereiche
- Art. 18 Berücksichtigung der bereits absolvierten Studien
- Art. 20 Zertifizierung der Module
- Art. 21 Bedingungen für das Bestehen
- Art. 22 Definitives Nichtbestehen und Ausschluss
- Art. 23 Inhalt der Abschlussprüfungen
- Art. 24 Bedingungen für die Zulassung zu den Abschlussprüfungen
- Art. 25 Ablauf der Abschlussprüfungen
- Art. 26 Jurys der Abschlussprüfungen
- Art. 27 Rolle der Ausbildungskommission bei den Abschlussprüfungen
- Art. 28 Bezeichnung
- Art. 29 Präsenz und Teilnahme an den Modulen
- Art. 30 Studiengebühr und Kosten
- Art. 31 Teilnahmerecht
- Art. 32 Sanktionen
- Art. 33 Ausbildung
- Art. 34 Zulassung zur Ausbildung als Praktikumslehrperson
- Art. 35 Auftrag
- Art. 36 Übernahme der Ausbildungskosten
- Art. 37 Verfügbarkeit
- Art. 38 Vertrag über die Betreuung eines Praktikanten und Entlohnung
- Art. 39 Einsprache und Rechtsmittel
- Art. 40 Zertifizierungen durch Qualifikation
- Art. 41 Bedingungen für das Bestehen
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