Übergangsverordnung betreffend den Übergang von der bisherigen Schullaufbahn zur neu... (410.150)
INHALT
Übergangsverordnung betreffend den Übergang von der bisherigen Schullaufbahn zur neuen harmonisierten Schullaufbahn
- Übergangsverordnung betreffend den Übergang von der bisherigen Schullaufbahn zur neuen harmonisierten Schullaufbahn
- 1. Einführung der neuen Bildungsgänge
- § 1
- 2. Wiederholen eines Schuljahres
- § 2 Grundsatz
- § 3 Wiederholen eines Schuljahres in der letzten Schullaufbahn nach bisherigem Recht
- § 1 Abs. 1 lit. bb: Gemeint ist hier § 8 der Lernbeurteilungsverordnung Gymnasien (SG 413.810).
- § 4 Wiederholen der normalen oder beschleunigten Züge im Gymnasium
- § 5 Wiederholen der Maturität des Jahres 2016
- 3. Überspringen eines Schuljahres
- § 6
- § 6a Berechtigung für den Übertritt in den E-Zug
- § 6b Berechtigung für den Übertritt in den P-Zug
- § 6c
- 4. Änderung anderer Erlasse
- § 7
- § 6a Abs. 1 in der Fassung des RRB vom 16. 12. 2014 (wirksam seit 21. 12. 2014).
- § 6a Abs. 2 in der Fassung des RRB vom 9. 4. 2013 (wirksam seit 14. 4. 2013).
- § 6b Abs. 1 in der Fassung des RRB vom 16. 12. 2014 (wirksam seit 21. 12. 2014).
- § 6b Abs. 2 in der Fassung des RRB vom 9. 4. 2013 (wirksam seit 14. 4. 2013).
- § 7: Die Änderungen werden hier nicht abgedruckt.
- 5. Schlussbestimmung
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