Reglement über die Organisation der Drei E. Gesellschaften Kleinbasels (BaB 155.300)
INHALT
Reglement über die Organisation der Drei E. Gesellschaften Kleinbasels
- Reglement über die Organisation der Drei E. Gesellschaften Kleinbasels
- § 1
- § 2 Aufnahme
- 18. Altersjahr zurückgelegt hat, das Bürgerrecht der Stadt Basel besitzt, nicht wegen dauernder Ur -
- § 2 Abs. 3: Dieser Plan wird hier nicht abgedruckt; er kann beim Bürgerratsschreiber (Stadthaus) eingesehen werden (Fussnote ist Bestandteil
- § 3 Zuteilung der Gesellschaftsmitglieder
- § 4 Austritt
- § 5 Streichung
- § 6 Stimm- und Wahlrecht
- § 7 Einberufung von Versammlungen von Gesellschaftsmitgliedern
- § 8 Leitung der Versammlung der Gesellschaftsmitglieder
- § 9 Abstimmungen
- § 10 Wahlen
- § 11 Offene Wahl
- § 12 Wahl und Grösse
- § 13 Amtsdauer
- § 14 Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder
- § 15 Aufgaben des Gesamtvorstandes einer Gesellschaft
- § 16 Vorstandssitzungen
- § 17 Rücktritt einer Vorgesetzen oder eines Vorgesetzten
- § 18 Zusammensetzung der Allgemeinen Vorgesetztenversammlung und der Aufsichtskom -
- § 19 Leitung der Versammlungen
- § 20 Versammlungen und Sitzungen
- § 21 Aufgaben der Allgemeinen Vorgesetztenversammlung
- § 22 Aufgaben der Aufsichtskommission
- § 23 Einsichtsrecht in die Rechnung
- § 24 Vermögensverwaltung
- § 23 Abs. 3 aufgehoben durch BB vom 19. 9. 2000 (wirksam seit 5. 11. 2000).
- § 25 Ergänzung dieser Ordnung für die Drei E. Gesellschaften
- § 26 Rekurs an den Bürgerrat
- § 27
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