Gesetz über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung (170.380)
INHALT
Gesetz über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung
- Gesetz über die Gehälter und die berufliche Vorsorge der Mitglieder der Regierung
- Art. 1 Jahresgehalt
- Art. 2 Präsidialzulage
- Art. 3 Sozialzulagen, Leistungen im Todesfall
- Art. 4 Gehalt bei Verhinderung an der Arbeitsleistung
- Art. 5 Auslagenersatz
- Art. 6 Nebeneinkünfte
- Art. 7 Berufliche Vorsorge
- Art. 8 Ruhegehalt
- Art. 9 2. Anrechnung anderer Versicherungsleistungen
- Art. 10 3. Finanzierung
- Art. 11 4. Übrige Bestimmungen
- Art. 12 5. Übergangsbestimmungen
- Art. 13 Referendum und In-Kraft-Treten
Feedback