Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzu... (832.720) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen
- Verordnung über die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten bei den Ergänzungsleistungen
 - § 1 Zeitlich massgebende Kosten
 - § 2 Verhältnis zu Leistungen anderer Versicherungen
 - § 4 Im Ausland entstandene Krankheits- und Hilfsmittelkosten
 - § 2 Abs. 2 Satz 1 in der Fassung des RRB vom 25. 10. 2011 (wirksam seit 1. 1. 2012). Satz 2 in der Fassung des RRB vom 22. 12. 2009 (wirk -
 - § 5 Auszahlung
 - § 6 Kostenbeteiligung
 - § 7 Versicherung mit wählbaren Franchisen
 - § 8 Zahnbehandlungskosten
 - § 9 Diätkosten
 - § 10 Kosten bei vorübergehendem Aufenthalt in einem Spital
 - § 10a
 - § 11 Kosten von Erholungskuren und Erholungsaufenthalten
 - § 12 Kosten bei Aufenthalt in einem Heilbad
 - § 13 Kosten für Hilfe und Betreuung zu Hause
 - § 13a Kosten für Hilfe und Betreuung zu Hause durch Institutionen der Behindertenhilfe und
 - § 14 Kosten für die ambulante Pflege zu Hause
 - § 14a
 - 6. Oktober 2006 werden vergütet, wenn die Pflegeleistungen durch eine Organisation oder eine Fach -
 - § 15 Kosten für direkt angestelltes Pflegepersonal
 - § 16 Kosten für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige
 - § 17 Kosten für Hilfe, Pflege und Betreuung in Tages- und Nachtstrukturen
 - § 18 Transportkosten
 - § 19 Anspruch
 - § 20 Abklärung
 - § 18 Abs. 4 eingefügt durch RRB vom 22. 12. 2009 (wirksam seit 1. 1. 2010).
 - § 19 Abs. 1 geändert durch § 3 Ziff. 110 der Zuständigkeitsverordnung vom 9. 12. 2008 (wirksam seit 1. 1. 2009, publiziert am 18. 3. 2009, SG
 - 153.110 ).
 - § 21 Wirksamkeit
 - 3. Essenszubereitung
 - 9. Reinigung der Wohnung