Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser (771.500)
INHALT
Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser
- Gesetz über die Nutzung von öffentlichem Fluss- und Grundwasser
- § 1 Bewilligungspflicht
- § 2 Voraussetzungen der Bewilligung
- § 3 Widerruf der Bewilligung
- § 4 Gebühren
- § 5 Ermässigung oder Erlass der Gebühren
- § 6 Ermittlung der Wassermengen
- § 7 Erhebungen
- § 8 Bestehende Wassernutzungen
- § 9
- § 9 wird hier nicht abgedruckt.
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