Verordnung über die Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe von Personendaten aus J... (251.315)
INHALT
Verordnung über die Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe von Personendaten aus Jugendstrafverfahren im Schulbereich
- Verordnung über die Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe von Personendaten aus Jugendstrafverfahren im Schulbereich
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Verantwortliche Stelle
- § 3 Aufbewahrung, Vernichtung und Weitergabe
- § 4 Rückgabe von Dokumenten während hängiger Jugendstrafverfahren
- § 5 Schlussbestimmung
- 1. Januar 2011 in Kraft.
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