Konkordat über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung v... (253.050)
INHALT
Konkordat über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten
- Konkordat über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten
- 1. Allgemeine Bestimmungen
- 2. Organisation, Zuständigkeiten
- 3. Betrieb und Datenschutz
- Artikel 52 Absatz 5 des Polizeigesetz es des Kantons Bern vom 8. Juni
- 4. Finanzierung
- 5. Schlussbestimmungen
- 27. März 1969
- 2. April 2009 Für die KKJPD
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