Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien (815.110)
INHALT
Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien
- Verordnung über die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten und Tagesfamilien
- 1. Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Gegenstand
- § 2 Zuständigkeiten
- § 3 Begriffe
- § 4 Pflicht zur Zusammenarbeit
- § 5 Pflicht zur Meldung von Kindeswohlgefährdungen
- § 6 Pflicht zur Mitwirkung bei der Datenerhebung
- § 7 Amtshilfe und Einholung von Auskünften
- 2. Bewilligung von Kindertagesstätten und Tagesfamilien
- § 8 Bewilligungspflicht und Bewilligungsinhaberin oder -inhaber
- § 9 Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
- § 10 Bewilligungsvoraussetzungen für Kindertagesstätten
- § 11 Bewilligungsvoraussetzungen für Tagesfamilien
- § 12 Bewilligungsgesuch
- § 13 Bewilligungserteilung für Kindertagesstätten
- § 14 Bewilligungserteilung für Tagesfamilien
- § 15 Meldung bei Änderung der Verhältnisse
- 3. Kindertagesstätten mit Betreuungsbeiträgen
- § 17 Mindestöffnungszeiten
- § 18 Maximal- und Minimalpreis
- § 19 Praktika vor der Berufslehre
- § 20 Betreuung von Kindern mit besonderem Betreuungsbedarf
- § 21 Betreuung von Kindern mit Bedarf an früher Deutschförderung
- § 22 Übermittlung von Angaben für das Informationssystem
- § 23 Übermittlung von finanziellen Angaben
- § 24 Investitionsbeiträge, Beiträge an die Liegenschaftskosten und Anschubfinanzierung
- 4. Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen und Tagesfamilienorganisationen mit
- § 25 Anforderungen an Tagesfamilien mit Betreuungsbeiträgen
- § 26 Anforderungen an Tagesfamilienorganisationen mit Leistungsvereinbarung
- 5. Aufsicht
- § 27 Verzeichnis der Minderjährigen
- § 28 Aufsichtsbesuche
- § 29 Überprüfung der Bewilligung
- § 30 Behebung von Mängeln und Entzug der Bewilligung
- 6. Förderung des Angebots und der Qualität
- § 31 Förderung der Qualität
- § 32 Förderung Berufsnachwuchs
- 7. Gebühren und Sanktionen
- § 33 Gebührenerhebung
- § 34 Sanktionen
- 8. Rechtsmittel
- § 35 Rechtsmittel
- 9. Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 36 Bestehende Bewilligungen und hängige Gesuche
- § 37 Verwendung von Rücklagen
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