Verordnung über den Datenmarkt (153.310)
INHALT
Verordnung über den Datenmarkt
- Verordnung über den Datenmarkt
- § 1 Gegenstand
- § 2 Zweck und Inhalt des Datenmarkts
- § 3 Gesamtverantwortung
- § 4 Dateneinlieferung
- § 5 Datenauslieferung
- 1. als Datenbekanntgabe über eine Benutzungsoberfläche (Onlinezugriff),
- 2. durch Zurverfügungstellen von Daten via Webservice oder
- 3. durch periodisches und automatisiertes Zurverfügungstellen von Listen;
- § 6 Leistungserbringerin
- § 7
- § 9 Auflösung des Datenmarkts
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