Verordnung zur Einführung des neuen IWB-Gesetzes (772.301)
INHALT
Verordnung zur Einführung des neuen IWB-Gesetzes
- Verordnung zur Einführung des neuen IWB-Gesetzes
- 1. Verordnung betreffend Organisation der Energie- und Trinkwasserversorgung vom 19. Septem-
- 2. Verordnung betreffend die Abgabe von Elektrizität vom 10. Februar 2009
- 3. Verordnung betreffend Netznutzungsentgelte vom 17. März 2009
- 4. Verordnung betreffend Tarife der elektrischen Energie vom 26. August 2008 4) (SG 772.430)
- 5. Verordnung betreffend die Abgabe von Gas vom 22. August 1989
- 6. Verordnung betreffend Gastarife vom 5. September 1989 6) (SG 772.530)
- 7. Verordnung betreffend die Abgabe von Fernwärme vom 22. August 1989
- 8. Verordnung betreffend Fernwärmetarife vom 5. September 1989
- 9. Verordnung betreffend die Abgabe von Trinkwasser vom 19. September 1989 (SG 772.800)
- 10. Verordnung betreffend die Wassertarife vom 30. Oktober 1990 (SG 772.830)
- 1. Verordnung betreffend Organisation der Energie- und Trinkwasserversorgung vom
- 19. September 1989
- § 1 wird aufgehoben.
- § 2 erhält folgende neue Fassung, dabei werden Buchstaben c, d und e aufgehoben:
- § 2
- § 3 erhält folgende neue Fassung:
- § 3
- § 4 wird aufgehoben.
- 2. Verordnung betreffend Abgabe von Elektrizität vom 10. Februar 2009
- § 2
- § 9
- § 15
- § 16 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
- § 16
- § 19 Abs. 5 erhält folgende neue Fassung:
- § 19
- § 36 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
- § 36
- § 41 Abs. 2 wird aufgehoben.
- § 42 erhält folgende neue Fassung:
- § 42
- § 43 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
- § 43
- § 47 erhält folgende neue Fassung:
- § 47
- § 53 Abs. 1 lit. d erhält folgende neue Fassung:
- § 53
- § 58 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:
- § 58
- § 62 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
- § 62
- 3. Verordnung betreffend die Abgabe von Gas vom 22. August 1989
- § 9
- § 13
- § 14 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
- § 14
- § 22 erhält folgende neue Fassung:
- § 22
- § 27 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
- § 27
- § 32 erhält folgende neue Fassung:
- § 32
- § 37 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
- § 37
- § 42 Abs. 2 wird aufgehoben.
- § 43 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
- § 43
- § 49 erhält folgende neue Fassung:
- § 49
- § 61 Abs. 1 lit. d erhält folgende neue Fassung:
- § 61
- § 66 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:
- § 66
- 4. Verordnung betreffend Gastarife vom 5. September 1989
- § 3 Ziffer 3.2 wird aufgehoben.
- 5. Verordnung betreffend die Abgabe von Fernwärme vom 22. August 1989
- § 3 der erste Teilsatz erhält folgende neue Fassung:
- § 3
- § 10
- § 14
- § 15 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
- § 15
- § 24 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
- § 24
- § 25 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
- § 25
- § 25 Abs. 2 wird aufgehoben.
- § 30 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
- § 30
- § 35 Abs. 2 wird aufgehoben.
- § 36 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
- § 36
- § 37 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
- § 37
- § 42 erhält folgende neue Fassung:
- § 42
- § 49 Abs. 1 Buchstabe d erhält folgende neue Fassung:
- § 49
- § 54 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:
- § 54
- 6. Verordnung betreffend Fernwärmetarife vom 5. September 1989
- § 2 Ziffer 2.2 wird aufgehoben.
- 7. Verordnung betreffend die Abgabe von Trinkwasser vom 19. September 1989
- § 10 erhält folgende neue Fassung:
- § 10
- § 15 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
- § 15
- § 22 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
- § 22
- § 27 erhält folgende neue Fassung:
- § 27
- § 37 Abs. 2 wird aufgehoben.
- § 38 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
- § 38
- § 39 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung:
- § 39
- § 44 erhält folgende neue Fassung:
- § 44
- § 48 Abs. 2, 3 und 5 erhalten folgende neue Fassung:
- § 48
- § 52 Abs. 1 lit. d erhält folgende neue Fassung:
- § 52
- § 57 Abs. 4 erhält folgende neue Fassung:
- § 57
- § 61 Abs. 2 erhält folgende neue Fassung:
- § 61
- 8. Verordnung betreffend die Wassertarife vom 30. Oktober 1990
- § 3 Ziffer 3.3 wird aufgehoben.
- § 4 Ziffer 4.1.1 erhält folgende neue Fassung:
- § 4
- 4.1.1. Die Gebühren für das Wasser der öffentlichen Brunnen, das Schwemmen der Strassen und das
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