Verordnung über die Pensionierung der Beamtinnen und Beamten mit Polizeibefugnissen (122.70.83)
INHALT
Verordnung über die Pensionierung der Beamtinnen und Beamten mit Polizeibefugnissen
- Verordnung über die Pensionierung der Beamtinnen und Beamten mit Polizeibefugnissen
- Art. 1 Beamtinnen und Beamte mit Polizeibefugnissen
- Artikel 3 des Beschlusses vom 23. Dezember 1991 über die Hilfspoli -
- Art. 2 Leistungsanspruch
- Art. 3 Höchstalter für die Pensionierung
- Art. 4 Freiwillige Pensionierung und Teilpensionierung
- Art. 5 Beteiligung des Arbeitgebers Staat am Einkauf der ver -
- Art. 6 Beteiligung des Arbeitgebers Staat am Einkauf des Umwand -
- Art. 7 Zusatzkapital im Umfang von 10 % der maximalen einfachen
- Art. 8 Beteiligung der Beamtin oder des Beamten mit Polizeibefugnis -
- Art. 9 Rückerstattung des AHV-Vorschusses zwischen dem Höchstalter
- Art. 10 Rückerstattung des AHV-Vorschusses bei freiwilliger Pensionie -
- Art. 11 Rückerstattung des AHV-Vorschusses zwischen dem Höchstalter
- Art. 12 Rückerstattung des AHV-Vorschusses bei freiwilliger Pensionie -
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