Verordnung über das Personal für die Schlachttier- und Fleischhygieneuntersuchungen (821.31.12)
INHALT
Verordnung über das Personal für die Schlachttier- und Fleischhygieneuntersuchungen
- Verordnung über das Personal für die Schlachttier- und Fleischhygieneuntersuchungen
- Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich
- Art. 2 Unterstellung
- Art. 3 Beziehungen zu den Schlachtbetrieben
- Art. 4 Anwendung der betrieblichen Regelungen der Schlachtbetriebe
- Art. 5 Zusätzliche Tätigkeiten
- Art. 6 Arbeitszeit
- Art. 7 Dienstfreie Tage
- Art. 8 Registrierung der Arbeitszeit
- Art. 9 Berechnung der Arbeitsstunden
- Art. 10 Aufteilung der Arbeitsstunden
- Art. 11
- Art. 12
- Art. 1 geändert 03.12.2012 01.01.2013 2012_115
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