Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement Basel-St... (786.380)
INHALT
Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement Basel-Stadt, vertreten durch Herrn Regierungsrat Dr. Christoph Stutz, und dem Gemeindeverband Kehrichtbeseitigung Unteres Fricktal (GKF), vertreten durch den Verbandspräsidenten Max Weidmann, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Basel
- Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt, vertreten durch das Baudepartement Basel-Stadt, vertreten durch Herrn Regierungsrat Dr. Christoph Stutz, und dem Gemeindeverband Kehrichtbeseitigung Unteres Fricktal (GKF), vertreten durch den Verbandspräsidenten Max Weidmann, betreffend die Verbrennung von Siedlungsabfällen in der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Basel
- Artikel 1 Annahmeverpflichtung
- 1.1
- 1.2
- 1.3
- 1.4
- 1.5
- Artikel 1.1 gilt auch bei einer Überschreitung der Anlieferungsmenge bis maximal um 10%.
- Artikel 1 Abs. 1.1: Hᵤ = unterer Heizwert.
- Artikel 1 Abs. 1.2: Hᵤ = unterer Heizwert.
- Artikel 2 Garantie bei Nichtausnutzung der Vertragsmenge
- 2.1
- 2.2
- Artikel 2.1 tritt in Kraft bei Unterschreitung der Anlieferungsmenge um mehr als 10%.
- 2.3
- Artikel 2.1 tritt nicht in Kraft, wenn die KVA wegen betrieblicher Probleme, die vom GKF nicht
- 2.4
- 2.5
- Artikel 3 Art und Anlieferung der Siedlungsabfälle
- 3.1
- 3.2
- 3.3
- 3.4
- 3.5
- Artikel 4 Kosten
- 4.1
- Artikel 5 Unterrichtungspflicht
- 5.1
- Artikel 6 Inkrafttreten/Vertragsdauer
- 6.1
- Artikel 3 Abs. 3.5: Die in diesem Vertrag zitierten Anlagen 1–3 werden hier nicht abgedruckt; sie können beim Baudepartement, Rechtsabtei -
- Artikel 4 Abs 4.1: Die in diesem Vertrag zitierten Anlagen 1–3 werden hier nicht abgedruckt; sie können beim Baudepartement, Rechtsabtei -
- 6.2
- 6.3
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