Reglement betreffend das Bewilligungsverfahren von Freinächten (inkl. Musik und ... (RiE 563.100)
INHALT
Reglement betreffend das Bewilligungsverfahren von Freinächten (inkl. Musik und Tanz) im Gemeindegebiet Riehen
- Reglement betreffend das Bewilligungsverfahren von Freinächten (inkl. Musik und Tanz) im Gemeindegebiet Riehen
- §1. Die nachfolgenden gemäss § 12 des Wirtschaftsgesetzes bewilli-
- §2. Die Bewilligung zur Durchführung von Musik-, Tanz- und Unter-
- §3. Generell verlängerte Öffnungszeiten für Betriebe mit Sonderbe-
- §4. Zur Polizeistunde sind die Gäste zum Verlassen der Wirtschaft
- §5. Restaurationsbetriebe haben Anspruch auf je eine gebühren-
- §6. Für bewilligungspflichtige Musik-, Tanz- und andere Unterhal-
- §7. Für Freinachtbewilligungen (inkl. Musik und Tanz) werden fol-
- §8. Betriebe mit generell verlängerten Öffnungszeiten haben monat-
- §9. Entscheidungsinstanz in den Fällen a–e von § 1 ist die Gemeinde-
- § 10. Der Bescheid über eine Bewilligung wird schriftlich erteilt. Der
- § 11. Die einschlägigen Bestimmungen des Wirtschaftsgesetzes vom
- 7. Januar 1988 und der dazugehörenden Verordnung vom 8. November
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