Verordnung zum Gesetz über die Aktenführung und Archivierung (490.010)
INHALT
Verordnung zum Gesetz über die Aktenführung und Archivierung
- Verordnung zum Gesetz über die Aktenführung und Archivierung
- Art. 1 Aktenführende Stellen
- Art. 2 Ordnungssystem
- Art. 3 Papierbasierte und digitale Aktenführung
- Art. 4 Anbieten von Unterlagen
- Art. 5 Zustellung von Amtsdruckschriften
- Art. 6 Form der Archivierung
- Art. 7 Übergabe der Unterlagen an das zuständige Archiv
- Art. 8 Sicherung des Archivguts
- Art. 9 Temporäre Ausleihe von Archivgut
- Art. 10 Recht auf Zugang zum Archivgut
- Art. 11 Voraussetzungen und Rahmenbedingungen des Zugangs zum Ar -
- Art. 12 Benutzungsordnung
- Art. 13 Einsicht in Archivgut unter Schutzfrist
- Art. 14 2. Für Behörden
- Art. 15 3. Für Dritte
- Art. 16 Bestimmung von Archivverantwortlichen
- Art. 17 Auflösung von Behörden mit Archivzuständigkeit
- Art. 18 Organisation der Archivaufsicht
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