Finanzreglement des Verfassungsrates des Kantons Basel-Stadt (111.550)
INHALT
Finanzreglement des Verfassungsrates des Kantons Basel-Stadt
- Finanzreglement des Verfassungsrates des Kantons Basel-Stadt
- §1. Das Budget des Verfassungsrates wird vom Ratssekretariat aus-
- §2. Wiederkehrende Aufwendungen von jährlich mehr als Fr.
- §3. Zahlungsausführungen von mehr als Fr. 10 000.– sind vom Präsi-
- §4. Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird am 16. Mai 2001
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