Verordnung über die Wahl des Kantonsrates und die Wahl der Einwohnerräte nach dem pr... (161.111)
INHALT
Verordnung über die Wahl des Kantonsrates und die Wahl der Einwohnerräte nach dem proportionalen Wahlverfahren
- Verordnung über die Wahl des Kantonsrates und die Wahl der Einwohnerräte nach dem proportionalen Wahlverfahren
- § 4 Für die Berechnung der F risten gelten, soweit diese Verordnung
- § 6 8)
- § 7 12)
- § 8 Der Einsatz technischer Hilfsmittel für die Ermittlung der Wahler-
- § 9 Der Regierungsrat erlässt vor jeder Wahl eine Instruktion über das
- § 17 Die Stimmberechtigten des Wahlkreises können die Wahlvor-
- § 18 4)
- § 19 6)
- § 28 Bei der Stimmabgabe ist auf der Rückseite des Wahlzettels ein
- § 31 Stimmen für Kandidaten, welche seit der Bereinigung der Listen
- § 36 8)
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