Verordnung über die Wahl des Kantonsrates und die Wahl der Einwohnerräte nach dem pr... (161.111)
Verordnung über die Wahl des Kantonsrates und die Wahl der Einwohnerräte nach dem proportionalen Wahlverfahren
- Verordnung über die Wahl des Kantonsrates und die Wahl der Einwohnerräte nach dem proportionalen Wahlverfahren
- § 4 Für die Berechnung der F risten gelten, soweit diese Verordnung
- § 6 8)
- § 7 12)
- § 8 Der Einsatz technischer Hilfsmittel für die Ermittlung der Wahler-
- § 9 Der Regierungsrat erlässt vor jeder Wahl eine Instruktion über das
- § 17 Die Stimmberechtigten des Wahlkreises können die Wahlvor-
- § 18 4)
- § 19 6)
- § 28 Bei der Stimmabgabe ist auf der Rückseite des Wahlzettels ein
- § 31 Stimmen für Kandidaten, welche seit der Bereinigung der Listen
- § 36 8)