Gesetz über die Freien öffentlichen Schulen (411.4.1)
INHALT
Gesetz über die Freien öffentlichen Schulen
- Gesetz über die Freien öffentlichen Schulen
- Art. 1 Geltungsbereich und Definition
- Art. 2 Bedingungen der öffentlichen Anerkennung
- Art. 3 Gebiet des Schulkreises
- Art. 4 Aufgabe der Schultätigkeit
- Art. 5 Besoldungen und weitere Schullasten
- Art. 6 Bau und Umbau der Schulgebäude
- Art. 7 Staatsrat
- Art. 8 Zuständige Direktion
- Art. 9 Anpassungsfrist für die bestehenden Freien öffentlichen Schulen
- Art. 10 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
- Art. 11 Vollzug und Inkrafttreten
- Art. 6 geändert 11.10.2005 01.07.2006 2005_101
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