Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleis... (890.710) 
                
                
            INHALT
Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen
- Verordnung über die Harmonisierung und Koordination von bedarfsabhängigen Sozialleistungen
 - § 1 Gefestigte faktische Lebensgemeinschaft
 - § 2 Kinder
 - § 3 Volljährige Kinder in Erstausbildung und unter 25 Jahren
 - § 4 Zurechnung von Kindern, deren Eltern sich vor Erreichen der Volljährigkeit der Kin -
 - § 5 Zurechnung von Kindern, deren Eltern sich nach Erreichen der Volljährigkeit der
 - § 6 Zurechnung von in Heimen oder Pflegefamilien ausserfamiliär betreuten minderjähri -
 - § 8 Inhaftierte oder sich im Massnahmevollzug befindende Personen
 - § 9 Getrennter Haushalt
 - § 10 Personen mit Wohnsitz im Ausland
 - § 11 Leistungsgrenzen
 - § 12 Selbstständig Erwerbende
 - § 13 Berechnungsgrundlage
 - § 14 Berechnungsperiodizität
 - § 15 Neuberechnung des Anspruchs auf Leistungen gemäss § 1 Abs. 1 lit. a–e SoHaG bei
 - 1. Anrechenbare Einnahmen und anerkannte Abzüge
 - § 16 Anrechenbare Einnahmen
 - § 17 Anerkannte Abzüge von den anrechenbaren Einnahmen
 - § 18 Freibeträge auf den Erwerbseinkünften bzw. dem Gewinn
 - 2. Verzicht auf Erwerbseinkommen – Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens
 - § 19 Anrechnung eines hypothetischen Erwerbseinkommens
 - § 20 Verzicht auf Erwerbseinkommen
 - § 21 Geltendmachung von Erwerbstätigkeitssurrogaten bzw. Rechtfertigungsgründen
 - § 22 Erwerbstätigkeitssurrogate
 - § 23 Rechtfertigungsgründe
 - 16. Altersjahres der Kinder (bei mehreren Kindern bei Erreichen des 16. Altersjahres des
 - § 24 Berechnung des hypothetischen Erwerbseinkommens bei unselbstständig erwerbenden
 - § 25 Berechnung des hypothetischen Erwerbseinkommens bei selbstständig erwerbenden
 - § 26 Berechnung des hypothetischen Erwerbseinkommens bei ehelichen Gemeinschaften,
 - § 27 Erhöhung der Mindesterwerbseinkommensgrenzen
 - 3. Anrechenbarer Vermögensanteil / Massgebendes Vermögen
 - § 28 Anrechenbarer Vermögensanteil und Freibeträge
 - § 29 Massgebendes Vermögen
 - § 30 Vermögensverzicht
 - § 31 Vermögen aus Nutzniessung
 - § 32 Pflicht zur Datenlieferung
 - § 33 Informationssicherheit
 - 13. Dezember 2016.
 - § 34 Datenaufbewahrung
 - § 35 Zuständiges Organ
 - § 32 lit. e
 - § 36 Zugriffsberechtigung im Allgemeinen
 - § 37 Ausgestaltung und Umfang der Zugriffsberechtigung
 - § 38 Meldepflichtige Veränderungen in den massgeblichen Verhältnissen
 - § 36 Abs. 1 in der Fassung des RRB vom 20. 12. 2011 (wirksam seit 26. 2. 2012, publiziert am 12. 5. 2012).
 - § 39 Gebührenerhebung und Gebührenrahmen
 - § 40 Rückerstattungspflichtige Personen
 - § 41 Rückforderungsverfügung
 - § 42 Rückerstattung und Erlass
 - § 43 Gesuch
 - § 44 Kosten
 - § 1 Abs. 1 lit. a-e SoHaG mit einem besonders grossen Arbeitsaufwand verbunden, kann es gemäss
 - § 45 Fristen
 - § 46 Statistische Auswertungen und Entscheidungszuständigkeiten
 - § 47
 - § 48 Vorläufige teilweise Ausnahme der Ausbildungsbeiträge vom SoHaG
 - § 49 Laufende Ansprüche auf Leistungen und/oder Verbilligungen gemäss § 1 Abs. 1 lit. a–
 - § 50 Wirksamkeit
 - § 48: Mit Änderung vom 26. 2. 2012 des Harmonisierungsgesetzes Sozialleistungen (SG 890.700) sind die Ausbildungsbeiträge definitiv vom