Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen... (550.910)
INHALT
Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen --> 340.920
- Konkordat der ostschweizerischen Kantone über den Vollzug von Strafen und Massnahmen --> 340.920
- Art. 4
- III. Konkordatsanstalten
- Art. 7
- IV. Durchführung der Vollzüge
- Art. 9
- 1. übernimmt die zugewiesenen Personen im Rahmen ihrer Aufnahmefähigkeit
- 2. erstellt innerhalb der Vorgaben des einweisenden Kantons zusammen mit der
- 3. erstattet dem einweisenden Kanton Bericht, wenn er es verlangt, bei be-
- Art. 14
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